Drucksache - DS/1817/V  

 
 
Betreff: Verhinderung des Missbrauchs der Obdachlosenhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteherin
Verfasser:Husein, TimurSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
19.11.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) vertagt   
03.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
26.01.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Verhinderung Missbrauch Obdachlosenhilfe  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert Strafanzeige gegen bisher unbekannte Personen zu erstatten, die vermutlich zu Unrecht und zu finanziellen Lasten des Landes Berlin bzw. des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg eine Wohnung im Obdachlosenheim „Berliner Bett“ in der Großbeerenstraße 90 nutzen und dadurch Wohnraum den tatsächlich bedürftige Menschen vorenthalten.

 

 

Begründung:

Laut Medienberichten (u.a. RBB-Abendschau, TAGESSPIEGEL) wohnen im Obdachlosenheim „Berliner Bett“ in der Großbeerenstraße 90 zahlreiche Personen, die im Besitz teurer Autos sind.

 

Wer jedoch ein teures Auto besitzt, ist in der Regel nicht derart bedürftig, dass er sich keine Wohnung zur Miete oder eine andere Unterkunft leisten kann.

 

Nach den Medienberichten zufolge handelt es sich offensichtlich um eine Art „Obdachlosentourismus“. Bei diesem betrügerischen System melden sich wohl vornehmlich rumänische EU-Bürger im Obdachlosenheim an, um in Berlin eine Meldeadresse zu erhalten, um damit Leistungen des deutschen Staates wie z. B. Kindergeld, SGB-II (Hartz-IV) zu erhalten.

 

Dem Vernehmen nach ist das zuständige Bezirksamt nicht in der Lage zu prüfen, ob diese Personen Vermögen besitzen bzw. eine Wohnung in Rumänien haben.

Um diesem illegalen Treiben ein Ende zu setzen, sind daher die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erforderlich.

 

Dann werden mehr Wohnungen den tatsächlich Obdachlosen in Berlin zur Verfügung stehen bzw. das Bezirksamt spart 30 EUR pro Nacht, dass es an das Heim für jeden Betrüger zahlt, der nicht mehr in diesem Obdachlosenheim wohnt. Das Obdachlosenheim verfügt nach eigenen Angaben über 105 Plätze.

 

 

BVV 28.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

PHI 26.01.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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