Drucksache - DS/1980/V  

 
 
Betreff: EA130 - Der Lausitzer Platz und die Krautstraße werden zur Fußgängerzone
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Da die BVV-Drucksache DS/1203/V, Schulwegsicherheit: Spielstrasse am Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr befreien, nur fordert, den Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr zu befreien, was auch mit milden Mitteln zur Umgestaltung des Lausitzer Platzes wie Bodenschwellen, Absperrungen, Ampeln, Zebrastreifen etc. hätte erfolgen können, und daher für den Schutz der Schulkinder keine Fußngerzone auf dem Lausitzer Platz dafür notwendig wäre, ist hier die Frage, warum jetzt für diese angestrebte Sicherheit der Schulkinder am Lausitzer Platz ausgerechnet auf der Nordseite des Lausitzer Platze zu allererst eine Fußngerzone eingerichtet wird, da die jetzige Fußngerzone am Lausitzer Platz an dessen Nordseite in der jetzigen Form außerhalb des Bereiches der anliegenden Schulen am Lausitzer Platz liegt und diese Fußngerzone in ihrer jetzigen Lage auf der Nordseite am Lausitzer Platz daher nichts zur Schulwegsicherheit der Kinder am Lausitzer Platz beiträgt und daher der Schulweg der Kinder am Lausitzer Platz, trotz der derzeitigen Fußngerzone am Lausitzer Platz in dessen Nordbereich, hier derzeit genauso gefährdet ist wie vorher?

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1912/V von Seiten des Kreuzberger Bezirksamt mitgeteilt wird, dass die von der BVV im Oktober beschlossene Drucksache DS/1712/V explizit die schnellstmögliche Umsetzung der temporären Maßnahmen noch im Jahr 2020 am Lausitzer Platz vorsähe und deswegen eine Anwohner-Beteiligung zur Frage, ob der Lausitzer Platz als Fußnger*innezone gewidmet wird, daher nicht stattfinden könnte und es auch Tatsache ist, dass das Kreuzberger Bezirksamt in der BVV-Drucksache DS/1712/V : Widmung von vier Straßenzügen zu Fußngerzonen, dessen Beschluss zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone führte, hier nur seine diesbezügliche, eigene Entscheidung, zur unter anderem der Umgestaltung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone, der BVV alleine zur „Kenntnisnahme“ vorlegte und damit klar wird, dass hier also das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, dass zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei durch seine Form seiner BVV-Beschlussvorlage der BVV Drucksache DS/1712/V zur „Kenntnisnahme“ hier so einen zeitlichen Druck aufbaute und es daher auch das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, das dabei von vorneherein zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei keinerlei Anwohnerbeteiligung dazu um Vorfeld einplante und es auch ohnehin Fakt ist, dass das Bezirksamt Kreuzberg in dieser Sache vollkommen unabhängig von der BVV entscheiden kann, da nach dem Bezirksverwaltungsgesetz die BVV in der Angelegenheit dem Bezirksamt höchstens eine Empfehlung oder ein Ersuchen aussprechen kann und also das Kreuzberger Bezirksamt zum Fall des Lausitzer Platzes, dass dieser zur Fußngerzone wird, völlig unabhängig von Anfang an entscheiden hätte können, ist hier also die Frage, warum das Kreuzberger Bezirksamt nicht eine Anwohnerbeteiligung im Vorfeld zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone einplante und das Kreuzberger Bezirksamt damit dann auch entsprechend seinen BVV-Antrag in der BVV Drucksache DS/1712/V mit einem entsprechend wesentlich längeren Zeitrahmen für eine umfassende Anwohnerbeteiligung im Vorfeld bis zur konkreten Umsetzung gestaltet hatte?

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1712/V die Entscheidung die Krautstraße zur Fußngerzone zu machen, parallel mit der Entscheidung erfolgt ist, den Lausitzer Platz zur Fußngerzone zu machen und im selben BVV-Antrag zur „Kenntnisnahme“ seitens des Bezirksamtes Kreuzberg der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, und es auch Anwohnerbeschwerden zur Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone gibt, die darauf hinweisen, dass es auch dort zum Thema der Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone keine Anwohner*innenbeteiligung im Vorfeld dazu gab und dass dort die geplante Sperrung der Krautstraße für eine Fußngerzone ebenfalls, wie am Lausitzer Platz, für vorgeblich mehr Sicherheit für die Kinder dort erfolgen soll, aber leider hier vom Bezirksamt Kreuzberg dabei übersehen wurde, dass an der Krautstraße mit einer Sperrung dieser Straße zur Fußngerzone der Verkehr dort gezwungen ist, einmal um den Spielplatz herumzufahren und der Verkehr dann genau dort vorbeifahren muss, wo sich die einzigen zwei Eingänge zum Spielplatz befinden und dazu auch dort, wo sich auch der Eingang zu einer Krippe befindet und also durch diese Sperrung der Krautstraße bei der Umwandlung zur Fußngerzone damit dann an der Krautstraße neue Gefahrenquellen für die Kinder dort geschaffen werden, die es dort vorher nicht gab, ist hier die Frage, warum das Bezirksamt durch Schaffungen von Fußngerzonen wie jetzt in der Krautstraße damit dann in Folge bewusst das Entstehen von mehr und größere Gefahrenquellen von Kindern an diesen Orten mit einplant, wie es jetzt bei der Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone erfolgt ist?

 

  1. In Bezugnahme auf die Ausführungen in Frage 3. ist hier die Frage, warum das Bezirksamt Kreuzberg im Vorfeld der Umsetzung seiner Stadtplanungen nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Veränderungen durch die Umsetzungen von Stadtplanungen im Bezirk Kreuzberg mit Gutachen, Evaluationen, Vor-Ort-Begehungen und ähnlichem und auch mit Anwohnerbefragungen etc. ausreichend nachkommt und sich dafür ausreichend und umfassend im Vorfeld Zeit nimmt, um die Umgestaltungen des Stadtbildes wie die Umwandlung des Lausitzer Platzes oder auch der Krautstraße zur Fußngerzone in Kreuzberg sorgfältig im Vorfeld zu planen und zu untersuchen, um sicherzustellen, dass diese Umwandlungen des Stadtbildes zu Fußngerzonen in den betreffenden Orten, nicht zum erheblichen Nachteil z.B. von der Verkehrssicherheit von z.B. Kindern wie an der Krautstraße oder/und zur sozialen und gesellschaftlichen Gefährdung eines Ortes wie am Lausitzer Platz führen oder/und zum großen Nachteil der Umgebung dieser umgestalteten Plätze in Bezug auf Verkehrsverstärkung oder soziale und gesellschaftliche Beeinträchtigung etc. führen?

 

  1. Da das Bezirksamt Kreuzberg in der BVV Drucksache DS/1912/V mitteilt, dass, vorbehaltlich der Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Bezirk die Sanierung des gesamten Lausitzer Platzes in den kommenden Jahren, inkl. der Flächen, die bisher vornehmlich dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen plant und dass die Kosten dafür vorrausichtlich im einstelligen Millionenbereich lägen, ist hier die Frage warum das Bezirksamt Kreuzberg in Zeiten von Corona, in der die finanziellen Mitteln knapp werden und gut kalkuliert werden müssen und in der viele Menschen unter finanziellen und sozialen Problemen leiden, jetzt ausgerechnet den Lausitzer Platz als bisher gut funktionierenden, schönen Platz, der, neben dem Görlitzer Park und der Lohmühleninsel über eine der größten Spielflächen in Kreuzberg 36 verfügt und auf dem sich bisher keine Drogenszene und Dealer befinden, der sauber und müllfrei ist und der viel Rasenfläche und Bewegungsfläche bietet, für rund eine Million Euro „sanieren“chte, anstatt hier seine Priorität auf die vielen tatsächlichen Problemstellen in Kreuzberg zu setzen und sich z.B. schwerpunktmäßig um die Sanierung tatsächlicher Problembereiche des Kiezes zu kümmern, wie zum Beispiel um die Sanierung von zahlreichen unzureichend gepflegten Spielplätzen in Kreuzberg oder auch darum, die Unterstützung der vielen Menschen mit sozialen Problemen in Kreuzberg weiter auszubauen, und, und, und…?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal, Diversity und SGA
 

 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Da die BVV-Drucksache DS/1203/V, Schulwegsicherheit: Spielstrasse am Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr befreien, nur fordert, den Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr zu befreien, was auch mit milden Mitteln zur Umgestaltung des Lausitzer Platzes wie Bodenschwellen, Absperrungen, Ampeln, Zebrastreifen etc. hätte erfolgen können, und daher für den Schutz der Schulkinder keine Fußngerzone auf dem Lausitzer Platz dafür notwendig wäre, ist hier die Frage, warum jetzt für diese angestrebte Sicherheit der Schulkinder am Lausitzer Platz ausgerechnet auf der Nordseite des Lausitzer Platze zu allererst eine Fußngerzone eingerichtet wird, da die jetzige Fußngerzone am Lausitzer Platz an dessen Nordseite in der jetzigen Form außerhalb des Bereiches der anliegenden Schulen am Lausitzer Platz liegt und diese Fußngerzone in ihrer jetzigen Lage auf der Nordseite am Lausitzer Platz daher nichts zur Schulwegsicherheit der Kinder am Lausitzer Platz beiträgt und daher der Schulweg der Kinder am Lausitzer Platz, trotz der derzeitigen Fußngerzone am Lausitzer Platz in dessen Nordbereich, hier derzeit genauso gefährdet ist wie vorher?

 

Der nördliche Teil des Lausitzer Platzes wurde als erstes zu einer Fußnger:innenzone umgestaltet, da für die Umsetzung keine versenkbaren Poller notwendig waren und die Einrichtung mit vergleichsweise geringem Aufwand und Planungsvorlauf erfolgen konnte. Im Jahr 2021 folgt die Umgestaltung des gesamten Platzes, inkl. der aufwändigen Montage von automatischen Pollern am südlichen Ende der Fußnger:innenzone (Übergang zur Skalitzer Straße).

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1912/V von Seiten des Kreuzberger Bezirksamt mitgeteilt wird, dass die von der BVV im Oktober beschlossene Drucksache DS/1712/V explizit die schnellstmögliche Umsetzung der temporären Maßnahmen noch im Jahr 2020 am Lausitzer Platz vorsähe und deswegen eine Anwohner-Beteiligung zur Frage, ob der Lausitzer Platz als Fußnger*innezone gewidmet wird, daher nicht stattfinden könnte und es auch Tatsache ist, dass das Kreuzberger Bezirksamt in der BVV-Drucksache DS/1712/V : Widmung von vier Straßenzügen zu Fußngerzonen, dessen Beschluss zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone führte, hier nur seine diesbezügliche, eigene Entscheidung, zur unter anderem der Umgestaltung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone, der BVV alleine zur „Kenntnisnahme“ vorlegte und damit klar wird, dass hier also das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, dass zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei durch seine Form seiner BVV-Beschlussvorlage der BVV Drucksache DS/1712/V zur „Kenntnisnahme“ hier so einen zeitlichen Druck aufbaute und es daher auch das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, das dabei von vorneherein zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei keinerlei Anwohnerbeteiligung dazu um Vorfeld einplante und es auch ohnehin Fakt ist, dass das Bezirksamt Kreuzberg in dieser Sache vollkommen unabhängig von der BVV entscheiden kann, da nach dem Bezirksverwaltungsgesetz die BVV in der Angelegenheit dem Bezirksamt höchstens eine Empfehlung oder ein Ersuchen aussprechen kann und also das Kreuzberger Bezirksamt zum Fall des Lausitzer Platzes, dass dieser zur Fußngerzone wird, völlig unabhängig von Anfang an entscheiden hätte können, ist hier also die Frage, warum das Kreuzberger Bezirksamt nicht eine Anwohnerbeteiligung im Vorfeld zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone einplante und das Kreuzberger Bezirksamt damit dann auch entsprechend seinen BVV-Antrag in der BVV Drucksache DS/1712/V mit einem entsprechend wesentlich längeren Zeitrahmen für eine umfassende Anwohnerbeteiligung im Vorfeld bis zur konkreten Umsetzung gestaltet hatte?

 

Fragen bezüglich der Anwohner:innenbeteiligung wurden bereits in den Drucksachen DS/1912/V und DS/1937/V beantwortet.

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1712/V die Entscheidung die Krautstraße zur Fußngerzone zu machen, parallel mit der Entscheidung erfolgt ist, den Lausitzer Platz zur Fußngerzone zu machen und im selben BVV-Antrag zur „Kenntnisnahme“ seitens des Bezirksamtes Kreuzberg der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, und es auch Anwohnerbeschwerden zur Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone gibt, die darauf hinweisen, dass es auch dort zum Thema der Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone keine Anwohner*innenbeteiligung im Vorfeld dazu gab und dass dort die geplante Sperrung der Krautstraße für eine Fußngerzone ebenfalls, wie am Lausitzer Platz, für vorgeblich mehr Sicherheit für die Kinder dort erfolgen soll, aber leider hier vom Bezirksamt Kreuzberg dabei übersehen wurde, dass an der Krautstraße mit einer Sperrung dieser Straße zur Fußngerzone der Verkehr dort gezwungen ist, einmal um den Spielplatz herumzufahren und der Verkehr dann genau dort vorbeifahren muss, wo sich die einzigen zwei Eingänge zum Spielplatz befinden und dazu auch dort, wo sich auch der Eingang zu einer Krippe befindet und also durch diese Sperrung der Krautstraße bei der Umwandlung zur Fußngerzone damit dann an der Krautstraße neue Gefahrenquellen für die Kinder dort geschaffen werden, die es dort vorher nicht gab, ist hier die Frage, warum das Bezirksamt durch Schaffungen von Fußngerzonen wie jetzt in der Krautstraße damit dann in Folge bewusst das Entstehen von mehr und größere Gefahrenquellen von Kindern an diesen Orten mit einplant, wie es jetzt bei der Umwandlung der Krautstraße zur Fußgängerzone erfolgt ist?

 

Bei der dargestellten „Umfahrung“ der Fußnger:innenzone Krautstraße handelt es sich um eine Privatstraße, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Einbahnstraße nur in eine Richtung als Umfahrung genutzt werden könnte. Mit den Eigentümer:innen der Straße wurde bereits gesprochen. Sollte sich abzeichnen, dass es von Süd nach Nord Umfahrungsverkehr gibt, werden weitere Maßnahmen zur Unterbindung des unerwünschten Verkehrs getroffen.

Es werden Hinweistafeln auf der Stralauer Straße aufgestellt, die auf das Durchfahrtsverbot in der Krautstraße aufmerksam machen. Eine Anwohner:innenbeteiligung wird demnächst starten, um die langfristige Entwicklung der beiden angrenzenden Spielplätze und der Fußnger:innenzone zu besprechen. Ein vollständiger (in der Beteiligung besprochener) Umbau dieser drei Flächen findet voraussichtlich ab 2022 statt.

 

  1. In Bezugnahme auf die Ausführungen in Frage 3. ist hier die Frage, warum das Bezirksamt Kreuzberg im Vorfeld der Umsetzung seiner Stadtplanungen nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Veränderungen durch die Umsetzungen von Stadtplanungen im Bezirk Kreuzberg mit Gutachen, Evaluationen, Vor-Ort-Begehungen und ähnlichem und auch mit Anwohnerbefragungen etc. ausreichend nachkommt und sich dafür ausreichend und umfassend im Vorfeld Zeit nimmt, um die Umgestaltungen des Stadtbildes wie die Umwandlung des Lausitzer Platzes oder auch der Krautstraße zur Fußngerzone in Kreuzberg sorgfältig im Vorfeld zu planen und zu untersuchen, um sicherzustellen, dass diese Umwandlungen des Stadtbildes zu Fußngerzonen in den betreffenden Orten, nicht zum erheblichen Nachteil z.B. von der Verkehrssicherheit von z.B. Kindern wie an der Krautstraße oder/und zur sozialen und gesellschaftlichen Gefährdung eines Ortes wie am Lausitzer Platz führen oder/und zum großen Nachteil der Umgebung dieser umgestalteten Plätze in Bezug auf Verkehrsverstärkung oder soziale und gesellschaftliche Beeinträchtigung etc. führen?

 

Die Maßnahmen beruhen auf einem demokratisch gefassten Beschluss, welcher sorgfältig vorbereitet, geprüft, umgesetzt und evaluiert wurde. Bei Bedarf kann im Rahmen des Beschlusses nachgesteuert, justiert und verändert werden, was auch bereits geschehen ist. Dies ist für alle Straßen und Plätze, auch abseits der Fußnger:innenzonen ein kontinuierlicher Prozess; sie werden stetig an sich verändernde Anforderungen angepasst.

 

  1. Da das Bezirksamt Kreuzberg in der BVV Drucksache DS/1912/V mitteilt, dass, vorbehaltlich der Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Bezirk die Sanierung des gesamten Lausitzer Platzes in den kommenden Jahren, inkl. der Flächen, die bisher vornehmlich dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen plant und dass die Kosten dafür vorrausichtlich im einstelligen Millionenbereich lägen, ist hier die Frage warum das Bezirksamt Kreuzberg in Zeiten von Corona, in der die finanziellen Mitteln knapp werden und gut kalkuliert werden müssen und in der viele Menschen unter finanziellen und sozialen Problemen leiden, jetzt ausgerechnet den Lausitzer Platz als bisher gut funktionierenden, schönen Platz, der, neben dem Görlitzer Park und der Lohmühleninsel über eineder größten Spielflächen in Kreuzberg 36 verfügt und auf dem sich bisher keine Drogenszene und Dealer befinden, der sauber und müllfrei ist und der viel Rasenfläche und Bewegungsfläche bietet, für rund eine Million Euro „sanieren“ möchte, anstatt hier seine Priorität auf die vielen tatsächlichen Problemstellen in Kreuzberg zu setzen und sich z.B. schwerpunktmäßig um die Sanierung tatsächlicher Problembereiche des Kiezes zu kümmern, wie zum Beispiel um die Sanierung von zahlreichen unzureichend gepflegten Spielplätzen in Kreuzberg oder auch darum, die Unterstützung der vielen Menschen mit sozialen Problemen in Kreuzberg weiter auszubauen, und, und, und…?

 

Von einem „gut funktionieren“ des Platzes im bisherigen Zustand kann aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht, aufgrund des festgestellten starken Durchgangsverkehrs und des daraus resultierenden hohen Verkehrsaufkommens, nicht gesprochen werden. Weitere Notwendigkeiten hinsichtlich einer gerechteren Flächenverteilung für den Fußverkehr leiten sich aus dem Mobilitätsgesetz und dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 

 
 

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