Drucksache - DS/1769/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert bis zum Ende des 1. Quartals 2021 eine Handlungskonzept vorzulegen, dass die Problematik der Drogen- und Alkoholsüchtigen auf dem Marheinekeplatz und Umgebung behandelt und Lösungsansätze aufzeigt.
Begründung:
Die Situation am Marheinekeplatz und in der Umgebung (z. B. Friedhöfe an der Bergmannstraße) eskaliert. Immer mehr Drogen- und Alkoholsüchtige nehmen immer mehr Platz am Marheinekeplatz und in der Umgebung in Anspruch. Die Folgen sind: Mehr körperliche Auseinandersetzungen und Körperverletzungen, mehr Drogenfunde, mehr Lärm, mehr Schmutz, eine Abnahme des Sicherheitsgefühls der Anwohner und Gewerbetreibenden. Bevor ein Zustand wie im Görlitzer Park herrscht, muss hier massiv, koordiniert und unverzüglich von Seiten der Politik gehandelt werden. Das Handlungskonzept soll mit den verantwortlichen und maßgeblichen Akteuren der Zivilgesellschaft vor Ort (Bürgerinitiativen, Evangelische Kirche, Marktleitung, Markthalle, Gewerbetreibende etc.) und allen zuständigen Behörden (Bezirksamt, Senatsverwaltung, Polizei etc.) erarbeitet werden. Dabei sollen alle Maßnahmen ohne Vorbehalt diskutiert und geprüft werden. Die Spanne der möglichen Maßnahmen reicht von präventiven (aufsuchende Sozialarbeit) bis repressiven (lokaler Alkoholkonsumverbot) Maßnahmen. Auch bereits erfolgreiche Maßnahmen wie die Parkläufer sollen danach begutachtet werden, ob eine Intensivierung erforderlich ist.
Das Handlungskonzept ist der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Ein Zwischenbericht ist für die Sitzung der BVV im Januar 2021 vorzulegen.
BVV 01.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
UVKI 08.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2021 ein Handlungskonzept vorzulegen, dass die Probleme im Rahmen von Suchterkrankungen und Obdachlosigkeit auf dem Marheinekeplatz und Umgebung behandelt und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.
Begründung Das Handlungskonzept soll mit den verantwortlichen und maßgeblichen Akteur*innen der Zivilgesellschaft und den Betroffenen vor Ort (Bürgerinitiativen, evangel. Kirche, Marktleitung, Markthalle, Gewerbetreibenden etc.) und allen zuständigen Behörden (Bezirksamt, Senatsverwaltung, Polizei etc.) erarbeitet werden.
SozBüDGes 03.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 24.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2021 ein Handlungskonzept vorzulegen, dass die Probleme im Rahmen von Suchterkrankungen und Obdachlosigkeit auf dem Marheinekeplatz und Umgebung behandelt und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.
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