Drucksache - DS/1991/V  

 
 
Betreff: Erlass Erhaltungsverordnung Samariterkiez – Anträge der SPD-Fraktion
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Bereits im November 2015 (DS/1906-01/IV) und dann erneut im August 2018 (DS/0890/V) hat die SPD-Fraktion Anträge in die BVV eingebracht, die den Erlass einer Erhaltungssatzung für den Samariterkiez fordern. Bis heute hat es dazu keine Vorlage zur Kenntnisnahme dazu gegeben.

 

Nun rd. fünf bzw. zweieinhalb Jahre später bringt das Bezirksamt die Drucksache (DS/1975/V) zum Erlass einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet ‚Samariterviertel ein, ohne sich auf die vorher gestellten Anträge der SPD-Fraktion zu beziehen. Es entsteht so der Eindruck, das Bezirksamt möchte diese lange durch uns geforderten Maßnahmen als eigene Ideen verkaufen.

 

Ich frage deshalb das Bezirksamt:

 

  1. Warum gibt es in der VzK keinen Bezug zu die durch die SPD-Fraktion mehrfach geforderten Maßnahmen?
     
  2. chte das Bezirksamt den Erlass der Erhaltungsverordnung im Wahljahr gern für sich vereinnahmen?
     
  3. Wird das Bezirksamt die VzK entsprechend ändern?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management  

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum gibt es in der VzK keinen Bezug zu die durch die SPD-Fraktion mehrfach geforderten Maßnahmen?

 

Die VzK bezieht sich auf die formale Festsetzung des Erhaltungsgebietes im Sinne der rechtlichen Grundlagen. Die Erhaltungsverordnung wurde vom zuständigen Fachbereich auf der Grundlage der entsprechenden politischen Beschlusslagen im Bezirk erarbeitet. Es handelt sich hierbei um das formale und fachlich vorgegebene Verfahren.

 

  1. Möchte das Bezirksamt den Erlass der Erhaltungsverordnung im Wahljahr gern für sich vereinnahmen?

 

Zu der von Ihnen angesprochenen Drucksache der BVV wird die BVV noch im von Ihnen erwähnten Wahljahr eine eigene Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten, in der dann auf diese Drucksache und deren verschiedenen Inhalte sowie deren jeweiligen Umsetzungsstand Bezug genommen wird.

Diese Vzk kommt sobald von den enthaltenen Antworten keine zusätzlichen Aufteilungs- und Verkaufsaktivitäten auf dem Wohnungsmarkt mehr ausgelöst werden können. Da bitte ich um Ihr Verständnis.

Grundsätzlich will ich sagen:

Das Bezirksamt freut sich immer darüber, wenn die BVV sein Handeln tatkräftig politisch unterstützt.

 

  1. Wird das Bezirksamt die VzK entsprechend ändern?

 

Siehe Antwort 2.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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