Drucksache - DS/1991/V
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Bereits im November 2015 (DS/1906-01/IV) und dann erneut im August 2018 (DS/0890/V) hat die SPD-Fraktion Anträge in die BVV eingebracht, die den Erlass einer Erhaltungssatzung für den Samariterkiez fordern. Bis heute hat es dazu keine Vorlage zur Kenntnisnahme dazu gegeben.
Nun rd. fünf bzw. zweieinhalb Jahre später bringt das Bezirksamt die Drucksache (DS/1975/V) zum Erlass einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet ‚Samariterviertel‘ ein, ohne sich auf die vorher gestellten Anträge der SPD-Fraktion zu beziehen. Es entsteht so der Eindruck, das Bezirksamt möchte diese lange durch uns geforderten Maßnahmen als eigene Ideen verkaufen.
Ich frage deshalb das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die VzK bezieht sich auf die formale Festsetzung des Erhaltungsgebietes im Sinne der rechtlichen Grundlagen. Die Erhaltungsverordnung wurde vom zuständigen Fachbereich auf der Grundlage der entsprechenden politischen Beschlusslagen im Bezirk erarbeitet. Es handelt sich hierbei um das formale und fachlich vorgegebene Verfahren.
Zu der von Ihnen angesprochenen Drucksache der BVV wird die BVV noch im von Ihnen erwähnten Wahljahr eine eigene Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten, in der dann auf diese Drucksache und deren verschiedenen Inhalte sowie deren jeweiligen Umsetzungsstand Bezug genommen wird. Diese Vzk kommt sobald von den enthaltenen Antworten keine zusätzlichen Aufteilungs- und Verkaufsaktivitäten auf dem Wohnungsmarkt mehr ausgelöst werden können. Da bitte ich um Ihr Verständnis. Grundsätzlich will ich sagen: Das Bezirksamt freut sich immer darüber, wenn die BVV sein Handeln tatkräftig politisch unterstützt.
Siehe Antwort 2.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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