Drucksache - DS/1877/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV zu beantragen und die Beschäftigung von Honorarkräfte bei der Kontaktnachverfolgung zukünftig zu unterlassen und stattdessen insoweit ausschließlich Arbeitsverhältnisse zu begründen.
Begründung:
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte tatsächlich selbständig tätig und damit versicherungsfrei in der Sozialversicherung sind. Es ist davon auszugehen, dass diese in die Abläufe des Gesundheitsamtes eingegliedert sind, kein hinreichendes wirtschaftliches Risiko tragen, Infrastruktur des Bezirksamts nutzen, nicht frei in der Wahl ihres Arbeitsortes sind, gleiche Tätigkeiten wie festangestellte Mitarbeiter*innen des Bezirksamts ausüben, Weisungen unterliegen und daher in der Gesamtschau, trotz ggf. freier Wahl der Arbeitszeit, als abhängig Beschäftigte anzusehen sind - eine Scheinselbständigkeit wird von der BVV nicht geduldet.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)
PHI 23.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV zu beantragen und die Beschäftigung von Honorarkräfte bei der Kontaktnachverfolgung zukünftig zu unterlassen und stattdessen insoweit ausschließlich Arbeitsverhältnisse zu begründen.
BVV 24.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV zu beantragen und die Beschäftigung von Honorarkräfte bei der Kontaktnachverfolgung zukünftig zu unterlassen und stattdessen insoweit ausschließlich Arbeitsverhältnisse zu begründen.
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