Drucksache - DS/1877/V  

 
 
Betreff: Scheinselbständigkeit im Gesundheitsamt unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteherin
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
07.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
26.01.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI)      
23.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Scheinselbständigkeit im Gesamt unterbinden  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV zu beantragen und die Beschäftigung von Honorarkräfte bei der Kontaktnachverfolgung zukünftig zu unterlassen und stattdessen insoweit ausschließlich Arbeitsverhältnisse zu begründen.  

 

Begründung:

 

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die  im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte tatsächlich selbständig tätig und damit versicherungsfrei in der Sozialversicherung sind. Es ist davon auszugehen, dass diese in die Abläufe des Gesundheitsamtes eingegliedert sind, kein hinreichendes wirtschaftliches Risiko tragen, Infrastruktur des Bezirksamts nutzen, nicht frei in der Wahl ihres Arbeitsortes sind, gleiche Tätigkeiten wie festangestellte Mitarbeiter*innen des Bezirksamts ausüben, Weisungen unterliegen  und daher in der Gesamtschau, trotz ggf. freier Wahl der Arbeitszeit, als abhängig Beschäftigte anzusehen sind - eine Scheinselbständigkeit wird von der BVV nicht geduldet.

 

 

BVV 09.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

PHI 23.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV zu beantragen und die Beschäftigung von Honorarkräfte bei der Kontaktnachverfolgung zukünftig zu unterlassen und stattdessen insoweit ausschließlich Arbeitsverhältnisse zu begründen.  

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Gesundheitsamt beschäftigten Honorarkräfte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV zu beantragen und die Beschäftigung von Honorarkräfte bei der Kontaktnachverfolgung zukünftig zu unterlassen und stattdessen insoweit ausschließlich Arbeitsverhältnisse zu begründen.  

 

 
 

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