Drucksache - DS/1887-01/V  

 
 
Betreff: Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage
Status:öffentlichBezüglich:
DS/1887/V
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorstandstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Vorstand der BVV Beratung ff
22.02.2021    Nichtöffentliche Video-/Telefonkonferenz des Vorstandes der BVV (Vorstand) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 GO-BVV das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis Ende Mai 2021.

 

 

BVV 24.02.2021

Ergebnis der Auszählung der schriftlichen Abstimmung am 18.03.2021.

(J 43, N 2, E 2)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 GO-BVV das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis Ende Mai 2021.

 

 

Stammbaum:
DS/1887/V   Feststellung der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/1887-01/V   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/1887-02/V   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
 
 

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