Klicken Sie hier um zur Hauptseite der Gruppe Erhaltungsgebiete zurückzugelangen.
Die sozialen Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Das soziale Erhaltungsrecht ist in § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB gesetzlich geregelt. Ob ein spezifisches Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, ermitteln Sie am einfachsten über die Adresseeingabefunktion der interaktiven Karte auf unserer Startseite.
Gebiete im Ortsteil Friedrichshain: Gebiete im Ortsteil Kreuzberg:Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Sprechzeit:
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail für Antragsteller*innen
Ansprechpersonen:
Einen Verstoß melden
Wenn Sie einen Verstoß gegen erhaltungsrechtliche Bestimmungen melden wollen, klicken Sie hier.
Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: