Am 12. November 2013 (GVBL. S. 892) hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin das Gebiet rund um die „Petersburger Straße“ als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch festgesetzt. Die sogenannte „Milieuschutzverordnung“ hat das Ziel, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen und damit negative Entwicklungen zu verhindern.
Erhaltungsgebiet Petersburger Straße
Das Gebiet Petersburger Straße ist ein Soziales Erhaltungsgebiet in Friedrichshain-Kreuzberg.
Rund 21 500 Menschen wohnen hier. Aufgrund seiner innerstädtischen Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung, der Nähe zum Volkspark Friedrichshain und dem Image als Szeneviertel ist diese Gegend als Wohngebiet sehr beliebt. Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf dem Mietwohnungsmarkt zu erkennen.
Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und das Ausschöpfen aller Mieterhöhungsmöglichkeiten haben das allgemeine Mietniveau gesteigert. Mit der fortschreitenden Eigentumsumwandlung verschwinden zudem Mietwohnungen vom Markt. Die Soziale Erhaltungsverordnung will erreichen, dass die Bewohner*innen durch diese Entwicklungen nicht aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden.
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Erhaltungsverordnung Petersburger Straße vom 12. November 2013
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Untersuchung des Erhaltungsgebietes Petersburger Straße 2018
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Untersuchung des Erhaltungsgebietes Chamissoplatz 2023
Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Sprechzeit:
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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