Am 04. Februar 2003 (GVBl. S. 119) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Bergmannstraße-Nord“ eine soziale Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Durch Rechtsverordnung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 492 ff.) wurde das Erhaltungsgebiet um zwei Blöcke erweitert (südlich der Gneisenau-, östlich der Mittenwalder – bzw. der Baerwaldstraße). Durch eine neue Rechtsverordnung vom 22. Februar 2022 (veröffentlicht im GVBl. vom 18.03.2022, S. 110-111) wurde das Gebiet erneut vergrößert und die alte Rechtsverordnung trat außer Kraft.
Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.