Am 25. Mai 2005 (GVBl. S. 310), geändert durch Verordnung 23. April 2024 (GVBl. S. 152) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Chamissoplatz“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.
Ziel der Verordnung ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.