- Formen von Gewalt
- Handzeichen “Signal für Hilfe”
- Notfallkarte
- Informationen zur Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Informationen zum Gewalthilfegesetz
- Hilfen und Unterstützung für Frauen und Mädchen
- Verlinkungen zu Infomaterialien und Notfallkarten
- Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
- Zwangsheirat
- Archiv
Geschlechtsspezifische Gewalt
Formen von Gewalt
-
Etwa alle 3 Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Im Sinne der Istanbul-Konvention bezeichnet häusliche Gewalt alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob der/die Täter*in denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.
Physische Gewalt
Physische Gewalt bezeichnet alle Handlungen, die gegen den Körper gerichtet sind. Diese reichen von Festhalten über Schubsen bis hin zum Zufügen schwerer Verletzungen. Die Langzeitfolgen können körperliche (chronische Schmerzen, dauerhafte Einschränkungen) sowie emotionale (Angstzustände, Depressionen) Auswirkungen haben.
-
Soziale Gewalt
Täter*innen nutzen soziale Gewalt, um ihre Partner*innen von Freund*innen und/oder Familie zu isolieren, um Abhängigkeiten herzustellen.
Sexualisierte Gewalt
Bezeichnet alle Handlungen mit sexualisiertem Kontext, ohne dass eine erkennbare Einwilligung (Konsens) abgegeben wurde. Sofern Machtungleichheiten vorliegen, werden häufig negative Folgen befürchtet, wenn man nicht einwilligt. Hier ist das Motiv häufig nicht Sexualität, sondern Macht, insbesondere das Ausnutzen von Machtgefällen.
-
Psychische Gewalt
Hierzu zählen alle Formen seelischer Gewalt mit der Absicht, die Partner*innen emotional zu verletzen.
Stalking
Stalking bezeichnet das wiederholte oder dauerhafte Verfolgen oder Belästigen einer Person. Dies können ständige Nachrichten über Messanger-Dienste wie auch Auflauern sein. Stalking ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch StGB unter § 238 geregelt.
-
Digitale Gewalt
Bei digitaler Gewalt geht es den ausübenden Personen darum, Personen herabzusetzen, ihren Ruf zu schädigen, zu ängstigen oder zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen. Besonders häufig sind Frauen und Mädchen betroffen. Digitale Gewalt geschieht im digitalen Raum, z.B. in Sozialen Medien, auf Online-Portalen oder über Apps. Sie stellt meist eine Ergänzung oder Verstärkung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken dar.
Ökonomische Gewalt
Als ökonomische Gewalt bezeichnet man Handlungen, den/die Partner*in finanziell und wirtschaftlich von sich abhängig zu machen. Ein öknonomisches Ungleichgewicht innerhalb von Paarbeziehungen kann ungleiche Machtverhältnisse begünstigen.
Notfallkarte
-
Microsoft PowerPoint - Notfallkarte
PDF-Dokument (170.5 kB)
Broschüre der Landeskommission Berlin gegen Gewalt "Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2023"
-
Monitoring Gewaltdelinquenz 2023
PDF-Dokument (10.4 MB)
Istanbul-Konvention und Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung
-
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
PDF-Dokument (1.5 MB)
-
Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)
PDF-Dokument (917.1 kB)
-
Die Istanbul-Konvention
PDF-Dokument (2.4 MB)
-
Mit Kindern über häusliche Gewalt sprechen
PDF-Dokument (10.6 MB)
-
Kinderbuchliste - Frauenhauskoordinierung
PDF-Dokument (4.8 MB)
-
Kindschaftssachen und häusliche Gewalt
PDF-Dokument (1.4 MB)
Gleichstellungsbeauftragte
Jamile da Silva e Silva
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
- Raum: 3910
- Tel.: +49 30 90298-4126
- Mobil: +49 151 120 084 77
- E-Mail gleichstellungsbeauftragte@ba-fk.berlin.de