Am 30. Mai 1995 (veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 484 f.), erließ das damalige Bezirksamt Kreuzberg für das Gebiet „Graefestraße“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sowie der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und negative soziale und städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden.
Durch Rechtsverordnung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 486 ff.) wurde das Erhaltungsgebiet um einen Teil des sogenannten “Karstadtblocks” erweitert. Durch eine neue Rechtsverordnung vom 22. Februar 2022 (veröffentlicht im GVBl. vom 18.03.2022, S. 112-113) wurde das Gebiet erneut vergrößert um einen Bereich an der Lilienthalstraße und die alte Rechtsverordnung trat außer Kraft.