Bereits am 30.05.1995 (veröffentlicht im GVBl. S. 486) erließ das damalige Bezirksamt Kreuzberg für das Gebiet „Luisenstadt“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sowie der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
Durch Verordnung vom 28.11.2017 wurde das Erhaltungsgebiet um ein Teilgebiet südlich des Kottbusser Tors erweitert (veröffentlicht im GVBl. S. 670 f.). Durch Rechtsverordnung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 489 ff.) wurde das Erhaltungsgebiet um sechs Blöcke an der Köpenicker Straße, Schlesischen Straße und Ratiborstraße erweitert. Durch Rechtsverordnung vom 20. April 2023 (GVBl. S. 266ff.) weichen die Gebietsgrenzen des sozialen und städtebaulichen Erhaltungsgebiets nunmehr voneinander ab:- das soziale Erhaltungsgebiet wurde um die Blöcke 014097 und 014100 erweitert.
- das städtebauliche Erhaltungsgebiet wurde mit den Gebieten Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm zusammengelegt.
Ziel der Verordnungen ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und negative soziale und städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden.