Erhaltungsgebiet Luisenstadt

Luisenstadt

Die „Luisenstadt“ ist ein Soziales Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet) in Friedrichshain-Kreuzberg. Mit rund 45.000 Einwohnern ist es das weitaus größte in ganz Berlin. Außerdem ist es ein Städtebauliches Erhaltungsgebiet, in dem die besondere städtebauliche Eigenart zu erhalten ist.

Durch die innerstädtische Lage und dem Image als Szeneviertel sind die Kieze von SO 36 als Wohnquartier sehr begehrt. Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf dem Mietwohnungsmarkt zu erkennen. Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und das Ausschöpfen aller Mieterhöhungsmöglichkeiten schrauben das allgemeine Mietniveau in die Höhe.

Mit der fortschreitenden Eigentumsumwandlung verschwinden zudem Mietwohnungen vom Markt. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und negative soziale und städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden.

Bereits am 30.05.1995 (veröffentlicht im GVBl. S. 486) erließ das damalige Bezirksamt Kreuzberg für das Gebiet „Luisenstadt“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sowie der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

Durch Verordnung vom 28.11.2017 wurde das Erhaltungsgebiet um ein Teilgebiet südlich des Kottbusser Tors erweitert (veröffentlicht im GVBl. S. 670 f.). Durch Rechtsverordnung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 489 ff.) wurde das Erhaltungsgebiet um sechs Blöcke an der Köpenicker Straße, Schlesischen Straße und Ratiborstraße erweitert. Durch Rechtsverordnung vom 20. April 2023 (GVBl. S. 266ff.) weichen die Gebietsgrenzen des sozialen und städtebaulichen Erhaltungsgebiets nunmehr voneinander ab:
  • das soziale Erhaltungsgebiet wurde um die Blöcke 014097 und 014100 erweitert.
  • das städtebauliche Erhaltungsgebiet wurde mit den Gebieten Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm zusammengelegt.

Ziel der Verordnungen ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und negative soziale und städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden.

  • Karte soziales Erhaltungsgebiet 2023

    Karte soziales Erhaltungsgebiet 2023

  • Karte städtebauliches Erhaltungsgebiet 2023

    Karte städtebauliches Erhaltungsgebiet 2023

Kontakt zur Mieterberatung

Die asum GmbH – Angewandte Sozialforschung und urbanes Management führt die kostenlose Mieterberatung in sozialen Erhaltungsgebieten im Auftrag des Bezirksamts durch. Sie hilft betroffenen Mieterinnen und Mietern mit Informationen zu Mieterrechten und zur besonderen Rechtslage in sozialen Erhaltungsgebieten. Für die kostenlose Anwaltssprechstunde ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel: 030 / 293431-0).

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  • Erhaltungsverordnung vom 30. Mai 1995

    PDF-Dokument (71.5 kB)

  • 1. Änderungsverordnung vom 16. Dezember 2017

    PDF-Dokument (339.2 kB)

  • 2. Änderungsverordnung vom 27. Juli 2018

    PDF-Dokument (576.5 kB)

  • 3. Änderungsverordnung vom 20. April 2023

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Untersuchung Städtebauliches Erhaltungsgebiet Luisenstadt 2012, Teil A

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Untersuchung Städtebauliches Erhaltungsgebiet Luisenstadt 2012, Teil B - Anlagen

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Untersuchung Städtebauliches Erhaltungsgebiet Luisenstadt 2012, Teil A - Anlagen

    PDF-Dokument (8.4 MB)

  • Untersuchung Städtebauliches Erhaltungsgebiet Luisenstadt 2012, Teil B

    PDF-Dokument (7.8 MB)

  • Untersuchung Soziales Erhaltungsgebiet Luisenstadt 2017

    PDF-Dokument (3.5 MB)

  • Untersuchung Soziales Erhaltungsgebiet Luisenstadt 2022

    PDF-Dokument (10.8 MB)