Mit Bezirksamtsbeschluss vom 25. Juni 2019 (GVBl. S. 404) wurde das Gebiet Stralauer Kiez als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch festgesetzt. Die sog. „Milieuschutzverordnung“ hat das Zjel, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen und damit negative städtebauliche Entwicklungen zu verhindern
Erhaltungsgebiet Stralauer Kiez
Das Gebiet Stralauer Kiez ist ein soziales Erhaltungsgebiet in Friedrichshain-Kreuzberg.
Eine Untersuchung im Vorfeld des förmlichen Erlasses der Erhaltungsverordnung kam zu dem Schluss, dass besonders in diesem Gebiet zwischen Stralauer Halbinsel und Warschauer Straße aufgrund der Dynamik auf dem Wohnungsmarkt soziale Verdrängungsprozesse mit negativen städtebaulichen Folgen zu erwarten sind und es daher für schutzwürdig im Sinne von §172 Baugesetzbuch erachtet wird.
Im Gebiet Stralauer Kiez leben etwa 7.500 Personen in ca. 4.450 Wohnungen. Eine derzeit weitgehend optimale Übereinstimmung zwischen Bevölkerungs-, Wohnungs- und Infrastruktur in diesem Gebiet begründet ein städtebauliches Schutzinteresse.
Besonders steuerungsbedürftig sind bauliche Veränderungen, die die Wohnraumversorgung von Bevölkerungsgruppen gefährden, die sich am Wohnungsmarkt aus eigener Kraft nicht ausreichend behaupten können. Bauliche Aufwertungsmaßnahmen, einhergehend mit zunehmenden Mietbelastungen, können eine tatsächliche Verdrängung von Gebietsbewohnern und strukturelle Veränderungen im Gebiet auslösen.
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Erhaltungsverordnung vom 09. Juli 2019
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Untersuchung Stralauer Kiez 2019
Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Sprechzeit:
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
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