Am 28.10.2004 (GVBL. S. 495) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Hornstraße“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.
Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Durch Rechtsverordnung vom 14.06.2018 (GVBl. S. 452) wurde das Erhaltungsgebiet um einen Teil des “Rathausblocks” (Sanierungsgebiet) sowie den Block östlich der Großbeeren- bzw. nördlich der Obentrautstraße erweitert.
Durch Rechtsverordnung vom 19.02.2019 (GVBl. S. 211) wurde das Erhaltungsgebiet außerdem um mehrere Blöcke am Viktoriapark südlich der Hagelberger Straße erweitert.
Durch Rechtsverordnung vom 14.01.2020 (GVBl. S. 24f.) wurde das Erhaltungsgebiet außerdem um den Block Yorckstraße/Mehringdamm/Hagelberger Straße/Großbeerenstraße ergänzt.