Am 28.10.2004 (GVBL. S. 495) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Hornstraße“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.
Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Durch Rechtsverordnung vom 14.06.2018 (GVBl. S. 452) wurde das Erhaltungsgebiet um einen Teil des “Rathausblocks” (Sanierungsgebiet) sowie den Block östlich der Großbeeren- bzw. nördlich der Obentrautstraße erweitert.
Durch Rechtsverordnung vom 19.02.2019 (GVBl. S. 211) wurde das Erhaltungsgebiet außerdem um mehrere Blöcke am Viktoriapark südlich der Hagelberger Straße erweitert.
Mit Aufstellungsbeschluss vom 09.07.2024 (GVBl. S. 2025 ff.) beschloss das Bezirksamt, das bestehende Erhaltungsgebiet um den Block Yorckstraße/Mehringdamm/Hagelberger Straße/Großbeerenstraße sowie den Block zwischen Methfesselstraße, Wilhelmshöhe, Mehringdamm und Dudenstraße zu erweitern (siehe unten “Aufstellungsbeschluss”). Bauvorhaben im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses können für ein Jahr zurückgestelt werden, wenn sie den Erhaltungszielen voraussichtlich widersprechen werden.