Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen auf der Internetseite des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.
Das Bezirksamt möchte die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbehinderungen besser berücksichtigen.
Begonnen haben wir mit dieser Seite. Ein weiteres Gebärdensprachvideo finden Sie auf der Seite der Behindertenbeauftragten.
Langfristiges Ziel ist der Einsatz von Gebärdensprachvideos auf allen Serviceseiten des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.
Hinweise zu den Gebärdensprachvideos könne Sie uns über die e-mail-Adresse der Behindertenbeauftragten: Ulrike.Ehrlichmann@ba-fk.verwalt.de zukommen lassen.
Allgemeine Hinweise
Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angelegenheiten in der Deutschen Gebärdensprache zu kommunizieren.
Wenn Sie in der Kommunikation auf einen Gebärdensprachdolmetscher angewiesen sind, bitten wir, Folgendes zu beachten:.
Sie sind Einwohnerin oder Einwohner des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg.
Sie wollen oder müssen in den Abteilungen des Amtes etwas erledigen.
Das kann sein:
• Beantragung von Grundsicherung oder Sozialhilfe
• Ärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt
• Stellen eines Bauantrages
• Beantragung einer Gewerbeerlaubnis
• Anmeldung in die Schule, Hortplatz
• Teilnahme an Elternversammlungen in Kita oder Schule
• Oder etwas anderes
Für diese Angelegenheiten werden die Kosten der Sprachmittlung vom Bezirksamt übernommen.
Das Bezirksamt beschäftigt keine eigenen Gebärdensprachdolmetscher.
Deshalb informieren Sie bitte das entsprechende Amt darüber, dass sie einen Gebärdensprachdolmetscher brauchen.
Die Faxnummern oder e-mail Adressen der einzelnen Ämter finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Abteilungen.
Bitte schreiben Sie in dieser Nachricht auch, ob Sie einen Gebärdensprachdolmetscher ihrer Wahl mitbringen. Wenn nicht, organisiert das Amt einen Sprachmittler.
Bitte beachten Sie, dass für die Organisation eines Sprachmittlers Zeit benötigt wird. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wann welche Kosten durch das Bezirksamt übernommen werden, wenden Sie sich bitte an Beratungsstellen, z.B.