Geburtenregister

Hände Baby und Mama
  • Beurkundung von Geburten
  • Beurkundung von Totgeburten
  • Ausstellung von Geburtsurkunden und Registerausdrucken des laufenden und des Vorjahres (Geburtsurkunden und Registerausdrucke der weiter zurückliegenden Jahre sind in der Urkundenstelle erhältlich)
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen für im laufenden und im Vorjahr geborene Kinder (nur nach Terminvereinbarung)

Vaterschaftsanerkennungen können auch im Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärungen) – ggf. in Verbindung mit der Anerkennung der Vaterschaft – können nur beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis:

Da keine offene Sprechstunde angeboten wird, empfehlen wir Ihnen, benötigte Informationen zunächst telefonisch oder per E-Mail einzuholen. Wenn nötig, wird in diesem Zusammenhang dann auch ein entsprechender Termin mit Ihnen vereinbart.

Das Baby ist endlich da! Herzlichen Glückwunsch!!

Vordrucke/Formulare

  • Merkblatt zur Anmeldung von Neugeborenen

    PDF-Dokument (25.3 kB)

  • Erklärung zur Namensführung eines neugeborenen Kindes

    PDF-Dokument (8.5 kB)

  • Einzugsermächtigung für Geburtsurkunden (SEPA)

    PDF-Dokument (29.4 kB)