Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
dieses Formular soll es Ihnen ermöglichen, eine Einwohnerfrage an die Bezirksverordnetenversammlung online einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die mit einem * gekennzeichneten Angaben unbedingt vorzunehmen sind, da das Formular ansonsten nicht versendet werden kann.
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben, steht Ihnen das BV-Büro unter der nebenstehenden Telefonnummer zur Verfügung.
Beginn/Ende
In der Sitzung der BVV findet zu Beginn (17.00 Uhr) eine Einwohnerfragestunde statt; sie umfasst 30 Minuten. Sollte die Zeit zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen, erfolgt eine schriftliche Beantwortung, sofern der/die Fragesteller/in in der Sitzung anwesend ist.
Frageberechtigung/Beantwortungspflicht
Frageberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Bezirk bzw. mit einem erkennbaren Bezug zu Charlottenburg-Wilmersdorf. In der BVV können Einwohnerfragen an das Bezirksamt gerichtet werden. Das Bezirksamt ist zur Beantwortung der Fragen mündlich verpflichtet. Jede Einwohnerfrage darf jeweils mit drei Fragen zu einem Thema (ohne Unterfragen) bestehen.
Die Einwohnerfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs im BVV-Büro in die Einwohnerfragestunde eingebracht. Bei mehreren Fragen pro Einwohner/pro Einwohnerin werden zunächst jeweils die ersten Fragen der Fragesteller aufgerufen. Die Sachverhalte der Fragen dürfen dabei nicht dieselben sein.
Frist zur Einbringung
Da die BVV eine angemessene Beantwortung ermöglichen will, ist eine Einwohnerfrage im BVV-Büro spätestens zehn Tage vor der Sitzung der BVV (am jeweiligen Montag bis 10.00 Uhr) schriftlich oder elektronisch einzureichen.
Zusatzfrage
Nach der mündlichen Beantwortung kann jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Regelung für die Beantwortung gilt entsprechend.
Abwesenheit
Eine Übertragung des Fragerechts ist zulässig; sie muss vorab angekündigt werden. Eine solche Verfahrensvertretung darf nur für höchstens zwei Fragesteller/innen übernommen werden.
Veröffentlichung
Alle eingereichten Einwohnerfragen werden als Drucksache der BVV veröffentlicht (siehe jeweilige Tagesordnung). Die mündliche Beantwortung wird hingegen nicht veröffentlicht; die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat die Möglichkeit, die YouTube-Veröffentlichung anzuschauen.