Einwohnerfragen an die BVV

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Rechtliche Grundlage der Einwohnerfragestunde

§ 43 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVerwG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239):

In jeder ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung soll eine Einwohnerfragestunde eingerichtet werden. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung. Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde Stellung zu nehmen. Eine Pflicht zur Beantwortung von Einwohnerfragen besteht jedoch nicht, wenn die Fragestellenden in der Sitzung ohne wichtigen Grund abwesend sind. Die Fragestellenden haben keinen Anspruch auf Anonymisierung ihres Namens im Sitzungsprotokoll. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport:

VI. Mitwirkung der Einwohnerschaft
Mit dem 2011 in Kraft getretenen Zehnten Änderungsgesetz zum BezVG wurden die Mitwirkungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner und der Bürgerinnen und Bürger auf bezirklicher Ebene (Einwohnerfragestunde, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) deutlich gestärkt. Weitere Anpassungen erfolgten 2020 durch das Gesetz zur Anpassung des Abstimmungsrechts.

Hinsichtlich der Einzelheiten der direkt-demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten auf Bezirksebene wird auf die zusammenfassende Darstellung auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport verwiesen. Sie ist im Internet unter
https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/einwohnerantrag-buergerbegehren-und-buergerentscheid/ abrufbar.

1. Einwohnerfragestunde
Nach § 43 BezVG soll in jeder ordentlichen Sitzung der BVV eine Einwohnerfragestunde eingerichtet werden, in der das Bezirksamt zu Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner Stellung nimmt.
Fragen, die sich nicht an das Bezirksamt richten, sind nicht zuzulassen. Von der Durchführung einer Einwohnerfragestunde in einer ordentlichen BVV-Sitzung darf nur ausnahmsweise und in atypischen Situationen abgesehen werden. In außerordentlichen Sitzungen kann auf die Einwohnerfragestunde verzichtet werden.

Mit der Einwohnerfragestunde sollen die Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar in kommunalpolitische Erörterungsprozesse einbezogen werden. Eine Pflicht zur Beantwortung von Einwohnerfragen besteht gemäß § 43 Satz 4 BezVG nicht, wenn die Fragestellenden in der Sitzung ohne wichtigen Grund abwesend sind. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen kann von den Fragestellenden nicht verlangt werden. Eine solche Möglichkeit sieht § 43 BezVG nicht vor. Auch in der Geschäftsordnung der BVV kann für das Bezirksamt keine Verpflichtung zur schriftlichen Beantwortung begründet werden. Entsprechende Regelungen der Geschäftsordnung der BVV entfalten insoweit keine Bindungswirkung für das Bezirksamt.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

dieses Formular soll es Ihnen ermöglichen, eine Einwohnerfrage an die Bezirksverordnetenversammlung online einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die mit einem * gekennzeichneten Angaben unbedingt vorzunehmen sind, da das Formular ansonsten nicht versendet werden kann.
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben, steht Ihnen das BV-Büro unter der nebenstehenden Telefonnummer zur Verfügung.

Beginn/Ende
In der Sitzung der BVV findet zu Beginn (17.00 Uhr) eine Einwohnerfragestunde statt; sie umfasst 30 Minuten. Sollte die Zeit zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen, erfolgt eine schriftliche Beantwortung, sofern der/die Fragesteller/in in der Sitzung anwesend ist.

Frageberechtigung/Beantwortungspflicht
Frageberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Bezirk bzw. mit einem erkennbaren Bezug zu Charlottenburg-Wilmersdorf. In der BVV können Einwohnerfragen an das Bezirksamt gerichtet werden. Das Bezirksamt ist zur Beantwortung der Fragen mündlich verpflichtet. Jede Einwohnerfrage darf jeweils mit drei Fragen zu einem Thema (ohne Unterfragen) bestehen.
Die Einwohnerfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs im BVV-Büro in die Einwohnerfragestunde eingebracht. Bei mehreren Fragen pro Einwohner/pro Einwohnerin werden zunächst jeweils die ersten Fragen der Fragesteller aufgerufen. Die Sachverhalte der Fragen dürfen dabei nicht dieselben sein.

Frist zur Einbringung
Da die BVV eine angemessene Beantwortung ermöglichen will, ist eine Einwohnerfrage im BVV-Büro spätestens zehn Tage vor der Sitzung der BVV (am jeweiligen Montag bis 10.00 Uhr) schriftlich oder elektronisch einzureichen.

Zusatzfrage
Nach der mündlichen Beantwortung kann jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Regelung für die Beantwortung gilt entsprechend.

Abwesenheit
Eine Übertragung des Fragerechts ist zulässig; sie muss vorab angekündigt werden. Eine solche Verfahrensvertretung darf nur für höchstens zwei Fragesteller/innen übernommen werden.

Veröffentlichung
Alle eingereichten Einwohnerfragen werden als Drucksache der BVV veröffentlicht (siehe jeweilige Tagesordnung). Die mündliche Beantwortung wird hingegen nicht veröffentlicht; die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat die Möglichkeit, die YouTube-Veröffentlichung anzuschauen.

Angaben zum Anliegen

Eingabebeispiel: 22.02.2022

Wenn Ihr Wohnsitz sich nicht in unserem Bezirk befindet, teilen Sie uns bitte mit, welchen Bezug Sie zu Charlottenburg-Wilmersdorf haben.

Ihr Anliegen *

Im Folgenden haben Sie verschieden Möglichkeiten, Ihre Anfrage in das Textfeld einzugeben.
Entweder Sie nutzen die Tastatureingabe oder fügen einen bereits bestehenden Text auf Ihrem Computer durch einfaches Kopieren ein.

Wichtig: Sie können maximal drei Fragen stellen. Alle Fragen müssen sich auf dasselbe Thema beziehen. Bitte formulieren Sie Ihre Fragen so knapp und klar wie möglich. Für unterschiedliche Themen reichen Sie bitte separate Anfragen ein.

Beispiel:
Thema: Ausbau der Kinderspielplätze im Bezirk
Frage 1: Wann ist der Baubeginn für den neuen Spielplatz in meinem Kiez geplant?
Frage 2: Welche Spielgeräte sind für den neuen Spielplatz vorgesehen?
Frage 3: Sind zusätzliche Spielplätze im Bezirk in den nächsten Jahren geplant?

Achtung: Für jede Frage steht ein separates Textfeld mit jeweils 300 Zeichen zur Verfügung (inklusiv Leer- und Satzzeichen).

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