- Werden zwei Namen mit einem Bindestrich verbunden, gelten sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen.
- Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen. Vornamen, die männlich und weiblich sind, können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte vorab bei uns. Ggf. haben Sie auch die Möglichkeit, Informationen zu dem bzw. den von Ihnen gewünschten Vornamen bei der Gesellschaft für deutsche Sprache oder beim Namen-Service Leipzig einzuholen.
- Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärungen zur Namensbestimmung eindeutig sind und z.B. keinerlei Überschreibungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen.