Berliner Autorenlesefonds in Charlottenburg-Wilmersdorf

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Berliner Autorenlesefonds

Der Berliner Autorenlesefonds, der bis 2011 bei der Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) der Senatskanzlei angesiedelt war, wird seit 2012 vollständig durch die Bezirke im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung durch- und fortgeführt.

Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen sowie öffentliche Bibliotheken und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken erhalten.

Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde für das Jahr 2024 ein Betrag im Rahmen des Berliner Autorenlesefonds zugewiesen. Schulen und Bibliotheken können ab sofort Anträge zur Förderung stellen.
Zur fristgerechten Rechnungsabwicklung am Jahresende sollten die beantragten Veranstaltungen vor dem 15. November 2024 stattfinden. Die Einreichfrist für Anträge ist der 31. Oktober 2024.

Bitte senden Sie Ihre Anträge für Lesungen von Autor*innen an das


Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Amt für Weiterbildung und Kultur
Heinrich-Schulz-Bibliothek
z. Hd. Frau Nothnagel
Otto-Suhr-Allee 98
10585 Berlin

Die Anträge müssen direkt durch die Schulen und Bibliotheken erfolgen. Mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen kann die Schule / Bibliothek ihren Förderverein beauftragen. Dies ist in einem entsprechenden Schreiben als Anlage des Antrags zu dokumentieren.

Förderung

  • Die Förderung ist begrenzt auf ein Honorar von 450 € pro Autor*in bei einer 45-minütigen Veranstaltung inkl. eines einleitenden oder nachbereitenden Gesprächs.
  • Sollten mehrere Autor*innen bei einer 45-minütigen Veranstaltung lesen, wird der Betrag auf die Autor*innen aufgeteilt.
  • Wenn eine Veranstaltung mit mehreren Autor*innen länger als 45 Minuten dauert, kann die Honorarhöhe von 450 € beibehalten werden, sofern der Beitrag der einzelnen Autor*innen einer 45-minütigen Lesung entspricht.
  • Das Honorar wird brutto ausgezahlt. Etwaige Beitrags- oder Steuerpflichten sind von der Autor*in zu tragen.
  • Reisekosten werden nicht ersetzt.
  • Die lesenden Autor*innen müssen im Honorarvertrag versichern, dass höchstens sechs ihrer Lesungen vom Berliner Autorenlesefonds gefördert werden.

Abrechnung

Generell prüft die zuständige Stelle im Bezirk vor der Mittelüberweisung/Mittelbereitstellung, ob die Anträge dem Umfang der Förderung (Anzahl der Veranstaltungen je Autor*in bzw. Schule / Bibliothek) entsprechen.
Die beantragenden Stellen müssen nach Zugang des positiven Bescheids und dem Stattfinden der Veranstaltung für die Abrechnung folgenden Verwendungsnachweis erbringen:

  1. Kopie des Honorarvertrags (inkl. Bankdaten und Originalunterschrift der Autor*in sowie Originalunterschrift der beantragenden Schule / Bibliothek)
  2. Bei öffentlichen Veranstaltungen: Nachweis der öffentlichen Ankündigung der Veranstaltung
  3. Schreiben mit der Angabe der Teilnehmer*innenzahl und der Angabe, ob die Teilnehmer*innen überwiegend unter 18 Jahre alt waren.

Liegen die genannten Nachweise 10 Werktage nach Stattfinden der Veranstaltung der zuständigen bezirklichen Stelle nicht vor, sind die Honorarkosten durch die beantragende Schule / Bibliothek zu tragen.

Formulare

  • Antrag Autorenlesefonds 2024 öffentliche Schulen und Bibliotheken

    PDF-Dokument (163.2 kB)

  • Antrag Autorenlesefonds 2024 private Schulen und Bibliotheken

    PDF-Dokument (163.6 kB)

  • Förderrichtlinie für den Berliner Autorenlesefonds 2024

    PDF-Dokument (119.7 kB)