Die Gesundheitsplanung verfolgt das Ziel, die gesundheitliche Situation und Lebensqualität der Menschen im Bezirk zu verbessern und ist im Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) beschrieben. Nach § 6 GDG beinhaltet die Gesundheitsplanung die Bestands- und Bedarfsanalyse, die Entwicklung von fachlichen Zielvorstellungen für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und deren Weiterentwicklung auf der Grundlage der integrierten Gesundheitsberichterstattung.
Bezirkliche Gesundheitsplanung ist also systematisch angelegt. Sie findet ihre Handlungsgrundlage in Gesetzen und Leitfäden. Gesundheitszielprozesse werden ausgehend von bezirklichen Bedarfen ausgerichtet, die direkt in Interviews erhoben oder durch Gesundheitsberichte abgebildet worden sind. Die Bedarfe werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren verdichtet und ein Maßnahmen-Katalog erarbeitet, der die Basis für die weitere Umsetzung bietet.
Es wird deutlich, dass Gesundheitsplanung Netzwerkarbeit ist. Das ist sie notwendigerweise. Nur durch eine Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Disziplinen und Bereichen wird das Ideal der Ottawa-Charta der WHO von 1986 erreicht werden können. Nach diesem Ideal geht es um die Etablierung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik, mit dem Ziel, ein umfassendes Wohlbefinden der Menschen im Bezirk anzustreben.
Ausgewählte Aufgaben der Gesundheitsplanung in Charlottenburg-Wilmersdorf:
• Begleitung des bezirklichen Gesundheitszieleprozesses
• Bezirkliche Koordination des Gesunde Städte-Netzwerks
• Gesundheitsplanung für die Modellregion Charlottenburg-Nord