- Kindergeld,
- Elterngeld und
- Mutterschaftshilfe (Krankenkasse).
Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig.
Eine Urkunde kostet 12,00 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 6,00 Euro.
Zur Begleichung der entstehenden Gebühren können Sie uns ggf. eine Einzugsermächtigung erteilen und diese im Krankenhaus bei der Abgabe der erforderlichen Unterlagen mit einreichen (siehe Vordruck am Ende dieser Seite). Bitte beachten Sie dabei jedoch, daß sich nicht alle Geburtskliniken um die Vollständigkeit der Geburtsanzeige und der Unterlagen kümmern. Fragen Sie daher ggf. vor Ort nach, ob dies bei Ihnen der Fall ist oder Sie sich selbst mit dem Standesamt in Verbindung setzen müssen, damit die Beurkundung der Geburt erfolgen kann.
Sobald die Geburt beurkundet ist und Sie später mehr oder neue Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese problemlos online bestellen.