Das Integrationsbüro setzt sich dafür ein, dass Menschen mit eigener und familiärer Migrationsgeschichte Im Bezirk gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. In unserer Arbeit wirken wir nach innen – in die Verwaltung – und nach außen. Wir bauen Brücken, ermöglichen Zugänge in die Verwaltung und dienen als Ansprechpartner:innen im Bezirk.
In enger Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und Communities im Bezirk kümmern wir uns um eine bedarfsgerechte, soziale Infrastruktur hier im Bezirk. Wir ermöglichen Projekte, entwickeln Ideen und unterstützen bei der Orientierung.
Innerhalb der Verwaltung setzen wir uns dafür ein, die Personalvielfalt zu erhöhen, teilhabehemmende Hürden zu erkennen und zu überwinden und insgesamt für einen diskriminierungs- und vorurteilsfreien Umgang einzutreten.
Rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist das im Jahr 2021 verabschiedete Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG). Ziel dieses Gesetzes ist es die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft zu fördern und durchzusetzen. Die darin enthaltene Definition für den Begriff Integration, also der gleichberechtigten Teilhabe, ist für uns leitend.
Erfolgreiche Integration ist nie ein einseitiger Prozess, sondern verändert die Gesellschaft als Ganzes: Sie spricht alle Bevölkerungsgruppen an, führt zu mehr Vielfalt und verbessert die Widerstandsfähigkeit gegen Ausgrenzung und Extremismus.
Arbeitsschwerpunkte der bezirklichen Integrationsarbeit
Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein Bezirk im Berliner Westen. Hier leben knapp 340.000 Menschen in einem Bezirk der Vielfalt. Diese drückt sich zum einen in verschiedenen Kiezen und Wohnsituationen aus. Von dem an den Grunewald angrenzenden Schmargendorf mit seinen Botschaften über den Wilmersdorfer Kurfürstendamm, das Charlottenburger Westend bis hin zur industriell geprägten Mierendorff-Insel und den ehemaligen Arbeitersiedlungen in Charlottenburg-Nord. Zum anderen leben hier Menschen mit verschiedenen Biographien, familiären Hintergründen, Lebensentwürfen, Religionszugehörigkeiten, sexuellen Orientierungen, finanziellen Möglichkeiten und politischen Meinungen zusammen.
Migrationsbiographien sind ein wichtiger Bestandteil dieser Vielfalt. Über 45% aller Menschen in Charlottenburg-Wilmersdorf haben eine sogenannte Migrationsgeschichte. Damit liegt unser Bezirk weit über dem Berliner Durchschnitt.
1. Nachholende Integration
Die sog. „nachholende Integration“ spricht bestehende migrantische Communities an. Diese sind teilweise nach wie vor von aktiver Ausgrenzung betroffen, teilweise auch durch vergangene Fehlsteuerungen vom Rest der Gesellschaft abgegrenzt. Nachholende Integration meint auch, neue Integrationsangebote an Communities anzupassen, die seit langem in Deutschland leben.
2. Neuzuwanderung
Bestimmte Integrationsangebote müssen speziell auf die Bedürfnislagen neuzugewanderter Menschen eingehen. Insbesondere geflüchtete Menschen haben von der Flucht bis hin zur Notunterbringung in Deutschland (teils traumatische) Erlebnisse gemacht, die ihren Umgang mit der Gesellschaft prägen. Doch sind sie auch neue Mitglieder unserer Gesellschaft, die mit Ihrem Willen und Erfindungsreichtum viel zur Gestaltung Deutschlands beitragen können.
3. Zusammenleben in Vielfalt
Die bezirkliche Vielfalt gilt es positiv zu gestalten, indem ein Kennenlernen ermöglicht, Konflikte als Chance verstanden und Vorurteile abgebaut werden. Dazu gehört die Stärkung von Beteiligungsstrukturen ebenso wie das Engagement gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit.
4. Migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Verwaltung
Die Vielfalt Berlins soll sich auch im Öffentlichen Dienst widerspiegeln und das auf allen Arbeitsebenen. Es braucht mehr Sichtbarkeit und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung und eine stärkere politische Partizipation. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin, kurz: PartMigG. Konkret geht es darum, darauf hinzuwirken, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt werden, Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin für Menschen mit Migrationshintergrund eingeführt werden und die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird auf freiwilliger Basis erhoben wird.
Die Arbeit innerhalb eines Schwerpunktes kann dabei viele Überschneidungen zu den jeweils anderen aufweisen. Menschen mit Migrationsgeschichte, die seit Jahrzehnten hier leben, verfügen z.B. über viel Wissen zum Thema „Neuzuwanderung“. Was bedeutet es, in einem fremden Land anzukommen? Wie kann ich hier heimisch werden? Welche Hindernisse gab es damals und gibt es heute beim Thema Teilhabe und Integration?
Gute Integrationsarbeit nutzt die gesammelten Erfahrungen aller Menschen in unserem Land, um vergangene Fehler nicht zu wiederholen, neue Herausforderungen früh zu erkennen und passgenaue, lokale Angebote zur Teilhabe zu schaffen.