Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm
Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden.
Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter.
Informationen zum Verkehrslärm
Auskünfte über- Lärmminderungsplanung und den Lärmaktionsplänen erhalten Sie von
- Herrn Kaptain unter (030) 9025-2323,
- Frau Diechmann unter (030) 9025-2293,
- Herrn Frost unter (030) 9025-2271 und
- Frau Dr. Salz unter (030) 9025-2394.
- das Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern erhalten Sie von
- Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und
- Frau Marschner unter (030) 9025-2261
- Claudia Popp unter (030) 9025-2273
- Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von
- Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und
- Frau Marschner unter (030) 9025-2261.