Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken

Fragen und Antworten

  • 1. Wann beginnt die Brückenbaumaßnahme?

    Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken beginn voraussichtlich im Jahr 2025 und im Anschluss an die fertiggestellte derzeit stattfindende Straßenbaumaßnahme.

  • 2. Wie ist die Verkehrsführung bauzeitlich geregelt?

    Die bauzeitliche Verkehrsführung befindet sich derzeit in der Planung und Abstimmung. Ziel ist es hierbei die Dauer der Verkehrseinschränkungen und den Eingriff in Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

  • 3. Komme ich als Fußgänger/ Radfahrer bauzeitlich über die Brücken?

    Die Führung des Fuß- und Radverkehrs wird im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme angeordnet. Eine konkrete Linienführung ist derzeit noch nicht bekannt.

  • 4. Wie ist die Erreichbarkeit der Gärten der Welt bauzeitlich geregelt? Kann ich bauzeitlich den Parkplatz nutzen?

    Über die gesamte Bauzeit der Brückenbaumaßnahme ist der nördliche Eingang der Gärten der Welt erreichbar. Der Parkplatz der Gärten der Welt kann für den MIV während der Dauer der Brückenbaumaßnahme uneingeschränkt genutzt werden.

    Der östlich der Neuen Wuhle und westlich der Wuhle verlaufende Wuhlewanderweg kann bauzeitlich weiterhin genutzt werden.

  • 5. Wie lange dauert die Baumaßnahme?

    Nach aktuellem Planungsstand ist von einer Bauzeit von 2,5 Jahren für den Brückenersatzneubau zu rechnen.

Fragen im Rahmen der Präsentation am 28.02.2023 mein.berlin.de

  • 1. Eine Lärmschutzwand in Richtung Westen für das Getreideviertel fehlt in der Planung. Weiter nördlich am Blumberger Damm gibt es eine solche, vor der Brücke und auf Höhe der Brücke nicht mehr.

    (Maximilian92, Chatmitteilung)

    Die Hellersdorfer Brücken überführen die Wuhle und die Neue Wuhle im Zuge der Eisenacher Straße. Diese mündet nördlich der Gärten der Welt in den Blumberger Damm.

    Das Getreideviertel befindet sich westlich des Blumberger Damms (ca. in Höhe Kornmandelweg bis Rapsweg) in deutlicher Entfernung und nicht im unmittelbaren Umfeld der Hellersdorfer Brücken. Das Bauvorhaben steht daher nicht im unmittelbaren örtlichen Kontext/ Einflussbereich zum Wohnviertel.

    Ein Anspruch auf Lärmvorsorge im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Baumaßnahme begründet sich aus einer wesentlichen Änderung gegenüber der Bestandssituation. Diese ist z. B. regelmäßig dadurch gegeben, dass sich die prognostizierte Verkehrsstärke des Kfz-Verkehrs signifikant erhöht oder sich der Fahrbahnquerschnitt um einen Fahrstreifen erweitert.

    Durch den Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken werden keine wesentlichen Änderungen hervorgerufen die eine Lärmvorsorge im Einflussbereich der Brückenbaumaßnahme hervorrufen.

    Zu dem hier möglicherweise gemeinten, derzeit in der Bauausführung befindlichen, Bauvorhaben der Südlichen Blumberger Damm Brücke wurde im Rahmen der Planung ein Lärmtechnische Untersuchung durchgeführt und ein Lärmgutachten erstellt. Durch den Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke werden keine wesentlichen Änderungen hervorgerufen die eine Lärmvorsorge im Einflussbereich der Brückenbaumaßnahme hervorrufen, es besteht daher auch im Zuge dieser Baumaßnahme kein Anspruch auf Lärmvorsorge. Informiert wurde hierzu bereits in der Öffentlichkeitsveranstaltung im Zuge der Entwurfsplanung zum BV Südliche Blumberger Damm Brücke in 2019.

  • 2. Die Straße weist nur eine Radwegbreite von 2,0 m auf. Nach Vorgaben des Mobilitätsgesetzes sind dies jedoch 2,50 m. Weshalb wurde dies nicht in der Straßenbaumaßnahme umgesetzt?

    (ADFC, Termin 28.02.2023)

    Die Planung zum derzeit stattfindenden grundhaften Ausbau der Eisenacher Straße wurde bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Berliner Mobilitätsgesetzes und damit ohne die diesbezüglichen Vorgaben erarbeitet.

    Die Berücksichtigung neuer Planungsvorgaben, welche derzeit nur in der aktuell nicht eingeführten Entwurfsfassung der AV Geh- und Radwege vorliegen, hätte eine erneute Planung der gesamten Straßenbaumaßnahme (ca. 1,5 km zwischen Blumberger Damm und KP Gothaer Straße), der Abstimmung der vorhandenen Leitungsträger und einen deutlichen Zeitverzug in der Umsetzung bedeutet. Weiterhin ist hierzu zu bemerken, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse z.B. schützenswerter Baumbestand der vorhandenen Alleebäume eine Aufweitung des Querschnitts für Geh- und Radwege unter der Berücksichtigung naturrechtlicher Belange nicht unproblematisch umzusetzen ist.

    Im Hinblick auf eine schnellen Umsetzung und unter Berücksichtigung einer geringen Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer wurde in 09/2022 die Baudurchführung der bezirklichen Straßenbaumaßnahme auf Basis der vorliegenden genehmigten Planungsunterlage begonnen. Im Bereich der zu erneuernden Brückenbauwerke der Hellersdorfer Brücken) wurden im Vorgriff auf die Einführung der Neunovellierung der AV GuR für die straßenbegleitenden Geh- und Radwege Nettobreiten von 2,50 m für den Radweg und 3,20 m für den Gehweg berücksichtigt.

  • 3. Weshalb können Straßenbaumaßnahme und Brückenbaumaßnahme nicht parallel stattfinden? Gewünscht wird hier eine gemeinsame Pressemitteilung der SenUMVK und des Bezirks Marzahn-Hellersdorf zum Stand der Planung der Brücke in Abstimmung mit der Straßenplanung

    (BVV, Termin 28.02.2023)

    Die Eisenacher Straße verbindet zwischen den anschließenden Knotenpunkten Blumberger Damm (im Westen) und Gothaer Straße (im Osten) die Ortsteile Marzahn und Hellersdorf miteinander. An der Ortsteilgrenze wird das Wuhletal mit den unmittelbar hintereinander verlaufenden Bauwerken der Hellersdorfer Brücke und der östlichen Hellersdorfer Brücke überquert.

    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Aufenthaltsqualität wurde der Ausbau der Eisenacher Straße seitens des BA M.-H., SGA geplant. Die Planung zum grundhaften Ausbau der Straße wurde deutlich vor der Brückenbaumaßnahme begonnen.
    Im Hinblick auf die Standfestigkeit/ den Bauwerkszustand der Brückenbauwerke bestand zum damaligen Zeitpunkt (und besteht derzeit) kein Erfordernis der Priorisierung eines Ersatzneubaus, da sich beide Brückenbauwerke mit Zustandsnoten von 2,5 und 2,7 noch in einem guten Zustand befinden. Jedoch weist der vorhandene Brückenquerschnitt eine ungenügende Gebrauchstauglichkeit auf. Die Breite der beidseitig verlaufenden gemeinsam genutzten Geh- und Radwege ist mit im Bestand 1,50 m unzureichend und birgt ein deutliches Gefährungspotential.

    Um die Verkehrssicherheit für den zu überführenden Fuß- und Radverkehr beidseitig der Brücke im Kontext der anschließenden Verkehrsanlage herzustellen, wurde im Zusammenhang mit der geplanten Straßenbaumaßnahme seitens des Bezirks Marzahn-Hellersdorf (SGA) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, mit Hilfe derer unter Berücksichtigung des vorhandenen Restnutzungspotentials, der Wirtschaftlichkeit sowie des Schutzes von Natur und Umwelt Varianten der Ergänzung und/ oder des Ersatzneubaus der Brückenbauwerke vergleichend untersucht wurden.

    Im Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie wurde 05/2021 seitens der SenUMVK mit der Planung zum Ersatzneubau der Brücken begonnen. Die Baumaßnahme befindet sich aktuell in der Erstellung der Entwurfsplanung und berücksichtigt die Belange des Mobilitätsgesetzes.

    Brücken und Straße sind konstruktiv und naturschutzrechtlich unterschiedlich zu betrachten. Während die aktuell stattfindende Straßenbaumaßnahme als Linienbauwerk bautechnisch unter Beibehaltung einer einseitigen/ halbseitigen Verkehrsführung umgesetzt werden kann, ist dies aufgrund der konstruktiven Randbedingungen für die Brückenbauwerke nicht möglich. Beide Bauwerke sind monolithisch (in einem Stück) hergestellt und müssen vollständig in einem Stück zurückgebaut werden. Eine halbseitige Verkehrsführung ist hier nicht möglich. Aus konstruktiven Gründen ist daher für den Rückbau und den Neubau eine Unterbrechung des Durchgangsverkehrs im Brückenbereich der Eisenacher Straße erforderlich.

    Im umwelt-/ naturschutzrechtlichen Sinne ist die teilangebaute Straßenbaumaßnahme für die bauzeitliche Verkehrsführung als unproblematisch zu betrachten. Der MIV und der Busverkehr werden einseitig in jeder Bauphase geführt. Für die jeweils andere Fahrtrichtung ist eine Umfahrung im Nahbereich ausgeschildert. Der Fuß- und Radverkehr wird im Zuge der Eisenacher Straße in beide Fahrtrichtungen überführt. Eingriffe in einen geschützten Naturraum finden nicht statt.

    Der Brückenbereich befindet sich im Wuhletal und somit in einem schützenswerten Naturraum. Der Boden besitzt eine besonders hohe Schutzwürdigkeit. Eingriffe in Natur und Umwelt sowie in den Boden sind auf ein nur unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.

    Derzeit wird untersucht, wie die Verkehrsführung im Bauzeitraum des Brückenbaus unter der Maßgabe einer Minimierung des Eingriffs in den Naturraum und der Minimierung der Gesamtbauzeit und damit der Reduzierung der verkehrstechnischen Beeinträchtigung geführt wird. Hierzu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung beauftragt. Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die östlich und westlich gelegenen Wohngebiete sowie die Erreichbarkeit des Nordeingangs der Gärten der Welt und Nutzbarkeit des Parkplatzes auch im Bauzeitraum der Brückenbaumaßnahme immer gewährleistet bleibt.

    Eine Gleichzeitigkeit der Baudurchführung beider Baumaßnahmen ist daher zum einen aus der historischen Entwicklung der Planung und zum anderen aus konstruktiven Erfordernissen nicht gegeben. Nicht zuletzt würde eine parallele Bauausführung zu logistischen Problemen der Baustellenandienung und Behinderungen im Baubereich führen, welche sich negativ auf die Gesamtbauzeit und die Verkehrsbeeinträchtigung auswirken würde. Infolge der halbseitigen Straßenbaumaßnahme kann nur ein Fahrstreifen aufrecht erhalten bleiben. Bei einer gleichzeitigen Sperrung der Brücke wäre demzufolge kein Straßenbau mehr möglich. Insofern ist die vorgesehene stufenweise Ausführung im Sinne der Gesamtbauzeit als optimiert zu betrachten.

    Die derzeit stattfindende Straßenbaumaßnahme soll in einem prognostizierten Bauzeitraum bis 2025 umgesetzt werden. Es ist geplant im direkten Anschluss daran mit der Baudurchführung zum Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken zu beginnen. Für den Brückenersatzneubau ist nach aktuellen Erkenntnissen von einer 2,5 jährigen Bauzeit auszugehen.

    Im Sinne einer koordinierten schnellen Baudurchführung/ reduzierten Gesamtbauzeit und einer möglichst geringen Beeinträchtigung von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern werden beide Baumaßnahmen im Kontext betrachtet. Die Verwaltungen/ jeweiligen Baulastträger, das Verkehrsmanagement sowie die betroffenen Leitungsträger stehen hierzu in einem kontinuierlichen engen Austausch um auch in der Anschlussplanung und Baudurchführung Synergien beider Baumaßnahmen zu nutzen.

    Informationen zum Planungs- und Baufortschritt werden fortlaufend auf der Internetseite der SenUMVK kommuniziert. Es ist vorgesehen in Kürze auch den Stand der Bauausführung der bezirklichen Straßenbaumaßnahme hierüber informativ abzubilden.