Fragen und Antworten

Zeitplan des Projekts

  • Wann soll die Sanierung fertiggestellt werden?

    Das Einbringen der Spundwände soll bis Mitte 2022 erfolgen. Auf Basis der kommenden Planungen und finanziell verfügbaren Mittel wird das weitere Vorgehen bestimmt.

  • Warum muss die Sanierung jetzt durchgeführt werden?

    Seit den 1990er Jahren fanden kontinuierlich Arbeiten zur Sanierung des Sees statt. Als nächster Abschnitt steht nun das Westufer an. Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr.

  • Wie lange bleiben die Bauzäune vor Ort?

    Die Bauzäune werden über den gesamten Bauzeitraum der derzeit laufenden Sanierung des ersten Abschnitts aufgestellt bleiben.

  • Wie lange wird die Sanierung des vorgesehenen Abschnitts dauern?

    Nach dem heutigen Stand ist mit einem Abschluss des ersten Sanierungsabschnittes Anfang/ Mitte 2025 zu rechnen.

Sanierungsgebiet

  • Welche Schadstoffbelastungen sind im restlichen See zu erwarten?

    Die Maßnahme basiert auf der Anforderung der Wasserbehörde und ist auf den 3,4 Hektar großen Bereich bezogen. Damit ist keine Aussage zu den anderen Teilen des Sees verbunden.

  • Wie wurde der Bereich von der Wasserbehörde festgelegt?

    Landseitig bildet die Uferlinie den Abschluss des Gewässers und ist zuständigkeitshalber Projektgrenze. Die Abgrenzung im Wasser erfolgte entlang der baupraktisch sinnvollen geraden Linie, die eine Wassertiefe von mindestens zwei Metern ermöglicht.

  • Welche Bereiche des Sees werden aufgrund der Maßnahme gesperrt werden?

    Neben Sanierungsfläche wird eine Fahrrinne in der Mitte des Sees und ein Logistikraum zum An-und Abtransport sowie ggf. zum Aufbereiten der Sedimente benötigt. Die Größe der Sperrflächen hängt vom Logistikkonzept ab und ist Teil der laufenden Planung.

  • Werden im Anschluss an die Maßnahme erneut Boote auf dem See ankern dürfen?

    Diese Entscheidung liegt bei den zuständigen Behörden und kann im Projekt nicht bestimmt werden.

  • Wird man im Anschluss an die Sanierung im See angeln können?

    Mit der Sanierung ist keine konkrete zukünftige Nutzung verbunden, sie dient vielmehr der Gefahrenabwehr. Fragen zum Angeln und ausgewiesene Angelstandorte erfahren Sie vom Fischereiamt Berlin.

  • Wann und mit welchem Umfang werden Bauzäune entlang des Ufers aufgestellt?

    Die Lage des Bauzauns wird im Zuge der technischen Bearbeitung für jeden Sanierungsabschnitt getrennt bestimmt. Dies wird im Sinne der Baustellensicherheit durch die ausführende Baufirma vorgenommen, so dass heute noch nicht exakt feststeht, welche Bereiche des Westufers davon betroffen sind. Die Bauzäune werden für die Dauer der jeweiligen Bauarbeiten aufgestellt.

  • Warum werden Schutzplanen benötigt und wo werden diese angebracht?

    Schutzplanen sind an Engstellen insbesondere als Spritzschutz erforderlich. Sie dienen dem Schutz der Passantinnen und Passanten vor kontaminierten Material sowie zum Verstetigen des Personenverkehrs. Schutzplanen über den gesamten Zaunverlauf sind nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Verfahren der Sanierung

  • Wie viele Vorleistungen zur eigentlichen Sanierung werden notwendig sein?

    Der eigentlichen Sanierung sollen keine weiteren, umfangreichen Vorleistungen vor der eigentlichen Sanierung vorausgehen.

  • Wie wird das kontaminierte Material deponiert werden?

    Die entnommenen Stoffe sollen nicht deponiert werden, sondern durch geeignete Verfahren u.a. die Bodenwäsche aufbereitet bzw. wenn dies nicht möglich ist, thermisch verwertet werden.

  • Wie kann ausgeschlossen werden, dass nach dem Ende der Sanierung eine erneute Kontamination der Flächen durch Gefahrenstoffe in anderen Teilen des Sees erfolgt?

    Bestandteil der laufenden Planung ist es eine erneute Kontamination durch die angrenzenden Seeflächen zu verhindern. Dazu werden geeignete Absperrungen nötig. Dennoch kann eine erneute Kontamination der Flächen nicht ausgeschlossen werden. Der Anteil ist im Verhältnis zur aktuellen allerdings deutlich geringer und gefährdet nicht den Erfolg der Sanierung.

  • Ist es möglich, dass durch die Arbeiten eine Verschlechterung der Situation im See entstehen kann?

    Die Maßnahme ist so geplant, dass es zu keiner Verschlechterung der Situation kommt. Kurzzeitig können, während der Entnahmearbeiten, Schadstoffe im Sanierungsgebiet aufgewirbelt werden. Ziel der laufenden Planung ist es, ein Verteilen der aufgewirbelten Schadstoffe durch geeignete Absperrungen zu verhindern.

  • Warum braucht es die Folien und die Bauzäune?

    Um die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer der Wege rund um den Uferabschnitt zu schützen und einen geregelten Bauablauf zu ermöglichen ist nicht nur die Absperrung durch einen Bauzaun erforderlich, sondern sind an einigen Stellen auch Bauplanen notwendig. Durch die blickdichten Planen entsteht eine klare Abgrenzung der Wege von den Baustellenflächen. Damit wird auch eine mögliche Ablenkung von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden durch laufende Tätigkeiten verhindert, so dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Auch dienen die Bauplanen zur Umleitung der Luftmassen und an ufernahen Bereichen als Spritzschutz. An besonders ufernahen Stellen ist ein Fußgängertunnel zwingend notwendig.
    Die Planen sind ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts. Dieses ist aufgrund der Entnahme von kontaminierten Sedimenten und der damit verbundenen Gefahren unabdingbar.

  • Wie laufen die Arbeiten vor Ort ab?

    Die ausführenden Firmen werden die stark kontaminierten Sedimente entnehmen und im Anschluss den Bereich wieder mit unbelasteten Materialien verfüllen. Je nach Bauabschnitt sind dazu unterschiedliche Methoden notwendig. Alle Arbeiten werden wasserseitig erfolgen, dies beinhaltet auch den Abtransport der Sedimente.

  • Hätte man die Sanierungsfläche auf trockenlegen können, was die Sanierungszeit ggf. beschleunigt hätte?

    Neben dem oberirdischen Zufluss durch die Spree wird der Rummelsburger See auch durch das Grundwasser gespeist. Zur Trockenlegung bedarf es einer immensen Wasserhaltung/ Pumpleistung. Dies hätte neben hohen Kosten auch mit einer großen Lärmentwicklung zur Folge.
    Darüber hinaus können die freiliegenden Sedimente durch den Kontakt mit der Luft ausgasen, so dass neben unangenehmen Gerüchen auch eine gesundheitsgefährdende Belastung entstehen könnte.
    Vor diesem Hintergrund wurde eine Nassbaggermethode als Umsetzungsart gewählt.

  • Warum wurden die Bauzäune so weit nach vorne gezogen?

    Neben dem zusätzlichen Schutz der auch für die Baueinrichtungsflächen notwendig ist, wurde die Absperrung so vorgenommen, dass die Bauabläufe sicher umgesetzt werden können.

  • Sind die Bauzäune gut genug gegen Sturm gesichert? Die großen Planen wirkten bei Wind wie Segeln, was zu einem Umfallen der Bauzäune führen und somit Leib und Leben gefährden könnte.

    Die Bauzäune sind durch Betonfüße gesichert und miteinander durch Klammer verbunden, so dass die Gefahr durch umfallende Bauzaunelemente reduziert wird. Damit entspricht der Aufbau dem Sicherheitsstandard für Baustellen.

Finanzierung

  • Ist die Finanzierung sichergestellt?

    Die finanziellen Mittel werden über die Beantragung alle zwei Jahre gesichert. Die Höhe der finanziell zu Verfügung stehenden Mittel beeinflusst den Ablauf.

  • Mit welchen Kosten ist für das Vorhaben zu rechnen?

    Es werden alle zwei Jahre Mittel im Haushalt beantragt, um ein zügiges Voranschreiten der Maßnahme zu gewährleisten. Diese Art von Maßnahmen wird ohne Ausweisung von Gesamtkosten, jedoch mit Ausweisung von Jahresbudgets abgewickelt.

Spundwandsetzung

  • Soll das Ufer durch die Spundwände begradigt werden?

    Insgesamt soll die Spundwandsetzung der bisherigen Uferlinie folgen. Die Spundwände werden nach den Arbeiten wieder entfernt.

  • Wäre es nicht besser die Spundwände im Uferbereich nicht komplett zu entfernen, sondern auf einer bestimmten Höhe abzuschneiden, um zu verhindern, dass landseitig Belastungen wieder in den See gelangen?

    Es muss im weiteren Verfahren geprüft werden, inwieweit eine erneute Kontaminierung durch landseitige Einträge erfolgen kann. Das vorrangige Ziel der Sanierung ist die wasserseitige Entnahme von kontaminierten Sedimenten und am Ende der Maßnahme eine Renaturierung des Uferbereichs.

Umwelt und Naturschutz

  • Weshalb wurden am westlichen Seeufer Bäume gefällt?

    Die ufernahen Bäume wurden gefällt, um einen Verbau (Spundwand) als temporäre Sicherung des Ufergeländes herstellen zu können.

  • Gibt es bereits ein Konzept für die anschließende, ökologische Gestaltung der Uferbereiche?

    Im Zuge der Schadensanierung ist das lokale Anpflanzen von Schilf geplant. Lage und Ausdehnung sind Gegenstand der laufenden Planung. Auch die Geländeprofilierung unter Wasser wird im Zuge dieser Planung bestimmt. Soweit Dritte (u.a. Bezirksämter oder die Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung des Bundes) ökologische Maßnahmen beabsichtigen, werden diese in der Sanierungsplanung berücksichtigt.

  • Warum wurden die Gehölze auf den kleinen, vorgelagerten Inseln entfernt und anschließend mit einem weißen Stoff bedeckt?

    Die mit den Naturschutzbehörden abgestimmt Maßnahme diente der Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich. Der weiße Stoff ist ein Geotextil der verhindern soll, dass ein erneuter Bewuchs stattfindet.

Immissionen

  • Wird es im Rahmen der Arbeiten zu Lärmbelästigungen kommen?

    Es wird zu ähnlichen Immissionen wie bei anderen Baustellen kommen.

  • Bei den Arbeiten an den Testfeldern konnte man immer wieder eine Geruchsbelästigung wahrnehmen, wird dies bei der anstehenden Sanierung wieder der Fall sein?

    Im Rahmen der Bauarbeiten können wieder Gerüche entstehen. Mögliche Gerüche werden kontinuierlich erfasst, so dass Gefährdungssituationen schnell erkannt werden können. Bei zu hohen Immissionen werden die Arbeiten unterbrochen.

  • Welche Auswirkungen werden die Arbeiten für die Nachbarschaft haben?

    Es wird zu ähnlichen Emissionen/ Auswirkungen wie bei anderen Baustellen kommen. Im Rahmen der Entnahmearbeiten können Gerüche entstehen. Die Gerüche werden kontinuierlich erfasst, so dass Gefährdungssituationen schnell erkannt werden können. Bei zu hohen Emissionen werden die Arbeiten unterbrochen.

Dialog

  • Sind weitere Behörden und Organisationen in das Verfahren eingebunden?

    Die Maßnahme finden im Austausch mit den beteiligten Behörden, Firmen und Organisationen im Bereich des Sees statt.

  • Wird es eine Beteiligung an den Renaturierungsmaßnahmen geben?

    Die Wiederherstellung des Ufers wird erst im weiteren Verfahren ein Thema werden.

Weitere Seebereiche

  • Gibt es ein Sanierungskonzept für die weiteren, ebenfalls belasteten Bereiche des Sees?

    Dies ist nicht Teil des derzeitigen Projekts.

  • Was passiert mit dem Seegebiet außerhalb der Sanierungsflächen bzgl. Aufwirbelungen des Sediments? Wäre hier ein Schwimmverbot während der Maßnahmen nicht angebracht bzw. zwingend erforderlich?

    Durch das Anbringen einer Schwebstoffsperre und der Ölsperre am Sanierungsgebiet soll vermieden werden, dass zusätzliche kontaminierte Stoffe in den weiteren See eindringen können. Zudem ist das Baden im See aufgrund der Wasserqualität bereits heute verboten.