Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Politischen Ziele 2 und 3 des Programms des Landes Berlin für den EFRE in der Förderperiode 2021–2027.
Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen. Eine zusätzliche Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie in den förderschwerpunktspezifischen Fördermerkblättern.
Mit der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) in Form von Pauschalen werden die förderfähigen Ausgaben gemäß einer von der EU vorgegeben Methode berechnet, die auf vorher definierten, direkten Ausgaben basiert. Die Abrechnung von Fördermitteln wird dadurch erleichtert, dass die pauschalierten Kosten nicht mehr durch Belege nachgewiesen werden müssen. VKO sollen helfen, den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu verringern. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zu Vereinfachten Kostenoptionen.