Geräusche von haustechnischen Anlagen (z.B. Heizungs-, Lüftungs-, Müllabwurfanlagen oder Umwälzpumpen) sowie von Wasserinstallationen (Duschen, Toiletten, Badewannen, Waschbecken u.ä.), die innerhalb von Gebäuden übertragen werden, dürfen Mieter in Wohnungen nicht unzumutbar stören.