Alle Anlagen nach der 42. BImSchV, die nicht Bestandteil einer Anlage nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind, werden durch die jeweiligen bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter betreut.
Für alle Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider dessen Hauptanlage der 4. BImSchV unterliegt, ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Ausgenommen davon sind genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen bzw. Hauptanlagen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV). Für diese Anlagen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Behörde.
Auskünfte bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Sie von:
Janin Krauß
E-Mail: janin.krauss@senmvku.berlin.de
Tel.: (030) 9025-2285
Fax: (030) 9025-2512