Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere für Heiz-/Kraftwerke, Fernheizwerke und sonstige Feuerungsanlagen einschließlich zugehöriger Dampfkesselanlagen und Gasturbinen, sowie für sonstige genehmigungsbedürftige Anlagen, sofern sie sich auf Kraftwerksgelände befinden, die zuständige Genehmigungsbehörde im Land Berlin.
Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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