Geflügelpest bei einem Wildvogel in Berlin nachgewiesen

Möwen am Himmel

Pressemitteilung vom 27.01.2022

In Berlin ist erstmals in dieser Saison ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um eine Möwe, die vorige Woche tot auf einem Steg in der Rummelsburger Bucht aufgefunden und durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Lichtenberg zur Tierseuchendiagnostik ins Landeslabor Berlin-Brandenburg verbracht wurde. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte gestern vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Die Berliner Veterinärbehörden prüfen derzeit, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Öffentlichkeit wird hierüber unverzüglich unterrichtet.

Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und in einem Hausgeflügel-Bestand auf. Von März bis Mitte Mai 2021 hatten daraufhin alle Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen zu halten.

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu schweren Erkrankungen geführt – die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen.
Wichtig: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Auch für Hobbyhaltungen gilt, dass die Ställe und Standorte gesichert sein sollten.