Geflügelpest / Vogelgrippe

Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Das Seuchengeschehen geht mit einer hohen Krankheits- und Todesrate besonders bei Wasser- und Greifvögeln einher. Die anfänglich lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion ist einer ubiquitären Verteilung des Ausbruchsgeschehens über nahezu alle Bundesländer gewichen. Die Zahl der betroffenen Hausgeflügelbestände nimmt ebenfalls stetig zu. Hühner und Puten sind besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.

In Berlin wurde das Virus vom Subtyp H5N8 erstmals am 21.11.2020 bei einem Wildvogel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf amtlich festgestellt. In Berlin sind seitdem 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten.

Am 02.03.2021 kam es zur Feststellung des ersten Ausbruchs von HPAI H5N8 in einem privaten Hausgeflügelbestand im Bezirk Treptow-Köpenick. Alle Tiere sind innerhalb kurzer Zeit unter einer schweren Durchfallsymptomatik verendet.

In den darauf folgenden Jahren war bei Ausbrüchen der aviären Influenza bei Wildvögeln vornehmlich der Subtyp H5N1 zu verzeichnen, der mittlerweile weltweit verbreitet ist. In Berlin traten Infektionen im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel und im Jahr 2023 bei Wildvögeln (einem Schwan, drei Möwen und zwei Greifvögeln) auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin davor auch im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel).

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten sind ebenfalls betroffen. Derzeit verbreitet sich der eigentlich an Vögel angepasste Erreger in Milchviehherden in den USA.

Tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel melden

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Ist der Kontakt mit Wildtieren unvermeidlich, sollten die Hände danach gründlich gewaschen werden. Singvögel und Tauben gelten als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger, sodass eine Untersuchung in der Regel nicht notwendig ist. Ihre Kadaver können als Abfall entsorgt werden. Wie alle verendeten Wildtiere sollten aber auch diese Vögel nicht berührt werden.

Informationen für Geflügelhalter in Berlin

Treten Fälle von Vogelgrippe auf, sind für die Geflügelbestände in Berlin alle vorsorglichen Maßnahmen zu treffen, die sich aus dem EU-Recht und der Geflügelpestverordnung (GeflPestSchV) ergeben. Die Regelungen gelten für Nutz- und Ziergeflügel. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke von Berlin ist die für die Bekämpfung der Geflügelpest/Vogelgrippe jeweils zuständige Behörde.

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter Berlin

Merkblätter Gesundheitsschutz und Vogelgrippe

  • Merkblatt Vogelgrippe

    PDF-Dokument (196.4 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe arabisch

    PDF-Dokument (173.0 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe englisch

    PDF-Dokument (46.2 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe kroatisch

    PDF-Dokument (92.6 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe französisch

    PDF-Dokument (80.4 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe russisch

    PDF-Dokument (78.9 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe polnisch

    PDF-Dokument (85.5 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe serbisch

    PDF-Dokument (98.2 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe spanisch

    PDF-Dokument (35.7 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe türkisch

    PDF-Dokument (91.1 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe vietnamesisch

    PDF-Dokument (139.7 kB)