KiA-Programm

Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum

Das KiA-Programm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert seit 2022 „Kinder-, Jugend- und Puppentheater und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum“. Die nachfolgenden berlinweiten Förderziele stehen hierbei im Fokus:

  • Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen (lebensweltlich orientierte Prognoseräume) mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet.
  • Erhalt und Stärkung der bestehenden Standorte der freien Kinder-, Jugend- und Puppentheater für den Spielbetrieb.
  • Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste.
  • Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstlerinnen und Künstlern der darstellenden Künste.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit dem Haushaltsbeschluss für 2022/23 hierfür insgesamt bis zu 2.796.000 Euro bereitgestellt.
Die Ausreichung der Mittel erfolgt über die Kulturämter der zwölf Bezirke von Berlin. Die Verteilung der Fördermittel auf die Bezirke berücksichtigt neben einer Grundversorgung auch die Zahl von Kindern und Jugendlichen des jeweiligen Bezirks.

Es können hierbei vier verschiedene Förderformate Anwendung finden:

  • Mit sogenannten Aufführungsprämien werden Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen befähigt, Veranstaltungen der Performing Arts in Stadtteilen auszurichten, in denen es bisher nur wenige oder keine Angebote gibt. Die Höhe der Aufführungsprämie beträgt 400 Euro für eine von einer Einzelperson organisierte und aufgeführte Veranstaltung. Für jede weitere insbesondere künstlerisch tätige Person erhöht sich die Prämie um 250 Euro pro Veranstaltung. Die maximale Höhe der Aufführungsprämie je Einzelveranstaltung beträgt 1.400 Euro. Für diese Art der Förderung stehen einem Bezirk mindestens 35% der Fördermittel zur Verfügung.
  • Weitere 35% der je Bezirk zur Verfügung stehenden Fördermittel können für die Förderung von Spielstätten der freien Szene aufgewandt werden.
  • Projekte der Fachbereiche Kultur zur Stärkung der Performing Arts für ein junges Publikum in bislang nicht oder unterversorgten Regionen können mit bis zu 20% der je Bezirk zur Verfügung stehenden Fördermittel berücksichtigt werden.
  • Nicht zuletzt kann auch die Erarbeitung von Konzeptionen mit maximal 10% der Fördermittel pro Bezirk mitgefördert werden, insofern diese notwendig sind, um neue Spielorte zu erschließen.

Sowohl für die Aufführungsprämien als auch die Förderung von Spielstätten erfolgt eine öffentliche Ausschreibung durch die Bezirke. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Kulturämtern.