Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Comic-Künstler*innen bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie künstlerische und inhaltliche Qualität sowie Innovation.
Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die Entwicklung der Berliner Comicszene zu unterstützen.
Voraussetzungen
- Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen.
- Die Comic-Künstler*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz).
- Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert und nicht als Professoren an einer Hochschule tätig sein.
- Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
Umfang der Förderung
Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4- und 8-monatige Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden. Die Stipendien werden voraussichtlich in monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Comic-Stipendien werden in der Regel jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Jury
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Fach-Jury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2025 sind: Beatrice Davies, Ralf Hutter, Prof. Dr. Irmela Krüger-Fürhoff, Katharina-Sofie Naujoks und Ralph Trommer. Die Ergebnisse der Jurysitzung werden voraussichtlich im Laufe des Dezembers per Email mitgeteilt.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.