Antragsfristen
Hier finden Sie die aktuellen Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme. Weitere Informationen
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Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstlerinnen und Künstlern. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: für Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert außerdem interkulturelle Projekte, Kulturaustauschprojekte, künstlerische Projekträume und -initiativen sowie im Rahmen des Künstlerinnenprogramms Vorhaben und Stipendien im Bereich von Video und Film, Bildender Kunst, Komposition und Jazz von Künstlerinnen. Mit der Spartenoffenen Förderung werden künstlerische Projekte aller Sparten, sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben durch das Land Berlin gefördert. Der Projektfonds zur Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte fördert gegenwartsbezogene historische Bildungsarbeit. Über den Kofinanzierungsfonds ermöglicht das Land Berlin Künstlerinnen, Künstlern und freien Gruppen eine Antragstellung bei Förderinstitutionen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen. Die Kulturverwaltung fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Erfolgreiche, bestehende Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen und Ensembles aller Kunstsparten werden durch die Wiederaufnahmeförderung unterstützt. Bitte beachten Sie die Förderungsgrundsätze der Kulturverwaltung sowie die Informationsblätter der jeweiligen Förderprogramme.
Kunstfreiheit, Staatsferne, Transparenz, Vergleichbarkeit und Förderungsgerechtigkeit sind die wichtigsten Grundlagen bei der Beurteilung von Anträgen und der Vergabe von Stipendien, Preisen und Projektförderungen. Um diese Prinzipien wahren zu können, beruft die Kulturverwaltung zur Vergabe von Förderungsmaßnahmen in der Regel jährlich wechselnde Beiräte und Jurys, die die Begutachtung der Anträge vornehmen. Die aktuelle Besetzung von Beiräten und Jurys können Sie ebenfalls den Informationsblättern der jeweiligen Förderprogramme entnehmen.
Abteilung Kultur