Förderprogramme

Berliner Skyline mit Spree

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstlerinnen und Künstlern. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: für Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert außerdem interkulturelle Projekte, Kulturaustauschprojekte, künstlerische Projekträume und -initiativen sowie im Rahmen des Künstlerinnenprogramms Vorhaben und Stipendien im Bereich von Video und Film, Bildender Kunst, Komposition und Jazz von Künstlerinnen. Mit der Spartenoffenen Förderung werden künstlerische Projekte aller Sparten, sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben durch das Land Berlin gefördert. Der Projektfonds zur Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte fördert gegenwartsbezogene historische Bildungsarbeit. Über den Kofinanzierungsfonds ermöglicht das Land Berlin Künstlerinnen, Künstlern und freien Gruppen eine Antragstellung bei Förderinstitutionen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen. Die Kulturverwaltung fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Erfolgreiche, bestehende Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen und Ensembles aller Kunstsparten werden durch die Wiederaufnahmeförderung unterstützt. Bitte beachten Sie die Förderungsgrundsätze der Kulturverwaltung sowie die Informationsblätter der jeweiligen Förderprogramme.

Kunstfreiheit, Staatsferne, Transparenz, Vergleichbarkeit und Förderungsgerechtigkeit sind die wichtigsten Grundlagen bei der Beurteilung von Anträgen und der Vergabe von Stipendien, Preisen und Projektförderungen. Um diese Prinzipien wahren zu können, beruft die Kulturverwaltung zur Vergabe von Förderungsmaßnahmen in der Regel jährlich wechselnde Beiräte und Jurys, die die Begutachtung der Anträge vornehmen. Die aktuelle Besetzung von Beiräten und Jurys können Sie ebenfalls den Informationsblättern der jeweiligen Förderprogramme entnehmen.

FAQs

Es erreichen uns zurzeit sehr viele Fragen, wie in dieser Situation mit Zuwendungen und aktuellen bzw. anstehenden Ausschreibungen umzugehen ist, aber auch darüber hinausgehende Fragen zu Soforthilfeprogrammen des Bundes und des Landes, Lockerungen bestehender Regelungen wie Kurzarbeitergeld etc. Uns ist bewusst, dass sich viele von Ihnen momentan in einer schwierigen und nur bedingt planbaren Situation befinden. Wir arbeiten kontinuierlich an Lösungen und versuchen, Ihnen bestmöglich Auskunft zu geben.

Ihre häufigsten Fragen haben wir als FAQs zusammengefasst. Diese Aufstellung wird fortlaufend aktualisiert.

Förderprogramme

Antragsfristen

Hier finden Sie die aktuellen Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme. Weitere Informationen

Antragscenter

Hier können Sie sich Online für ein Förderprogramm bewerben und aktuelle Unterlagen zu den Förderprogrammen finden. Weitere Informationen

Förderergebnisse

Hier finden Sie eine Auswahl der Förderergebnisse Berliner Künstlerinnen und Künstler. Weitere Informationen

FAQ Förderprogramme

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa . Weitere Informationen

Institutionelle Förderung

Hier erhalten Sie Informationen über die institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen. Weitere Informationen

Honoraruntergrenzen, Ausstellungs- und Lesehonorare

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (67.4 kB)

Evaluation und Überarbeitung der Förderprogramme und –systematik

Ziel des Projekts ist es, mithilfe einer Analyse und Evaluation und im Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der freien Szene und ihren künstlerischen Verbänden eine zukunftsfähige, zielgerichtete, flexible und verständliche Förderstrategie auf den Weg zu bringen.
Als Grundlage für die Analyse und Evaluation dient die „Fördermatrix“, welche von der Kulturverwaltung erstellt und im September 2018 an die Verbände, die Koalition der freien Szene und den Rat für die Künste verteilt wurde. Die Fördermatrix dokumentiert die Verteilung der Fördermittel an die freie Szene im Jahr 2018 und stellt damit eine Transparenz und Vergleichbarkeit des IST-Zustandes der aktuellen Fördersystematik her. Auf dieser Basis finden derzeit Gespräche zwischen der Kulturverwaltung und den künstlerischen Verbänden statt.

Europaweite Förderprogramme

Darüber hinaus setzt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa verschiedene Förderprogramme im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie im Europäischen Sozialfonds (ESF) um, insbesondere für bezirkliche Kultureinrichtungen und Einrichtungen der Kulturwirtschaft.