FAQs

Mit Änderung der Verordnung vom 22. März 2020 über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hat der Senat von Berlin am 22.04.2020 verfügt, dass öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden bis zum 31.08.2020 nicht stattfinden dürfen. Bei mehr als 5000 Teilnehmenden gilt dies bis zum 24. Oktober 2020. Für den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Kultur und Europa wurde u.a. beschlossen, dass öffentliche Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern unabhängig von der Teilnehmendenzahl bis zum 31.07.2020 nicht stattfinden dürfen.
Gleichzeitig gelten im Land Berlin weiterhin Regelungen zur Kontaktbeschränkung und zum Aufenthalt im öffentlichen Raum. Zudem bleiben internationale Reisebeschränkungen bestehen.

Aufgrund dieser Maßnahmen erreichen uns zurzeit sehr viele Fragen, wie in dieser Situation mit Zuwendungen und aktuellen bzw. anstehenden Ausschreibungen umzugehen ist, aber auch darüber hinausgehende Fragen zu Soforthilfeprogrammen des Bundes und des Landes, Lockerungen bestehender Regelungen wie Kurzarbeitergeld etc. Uns ist bewusst, dass sich viele von Ihnen momentan in einer schwierigen und nur bedingt planbaren Situation befinden. Wir arbeiten kontinuierlich an Lösungen und versuchen, Ihnen bestmöglich Auskunft zu geben.

Ihre häufigsten Fragen haben wir als FAQs zusammengefasst. Diese Aufstellung wird fortlaufend aktualisiert.

FAQs für Zuwendungsempfänger*innen

FAQs für Antragsstellende

FAQs zu weiteren Hilfsangeboten für freie Kulturschaffende

FAQs zur Soforthilfe II

Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Seit 06.04.2020 können Sie wieder Anträge bei der IBB stellen. Aktuelle Informationen finden Sie hier: ibb.de/coronazuschuss.

FAQs zur Soforthilfe IV

Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen über 10 Beschäftigte: Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: ibb.de/coronazuschuss.