Film/Video Künstlerinnenprogramm

Abgabe-/ Bewerbungsfrist: 1. Oktober 2024 um 14:00 Uhr (MEZ)

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Ab 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Hinweise zum formalen Ausschluss

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seitenanzahl und/oder des Dateivolumens sowie der Anzahl der Filme / Filmausschnitte führt zu einem formalen Ausschluss.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente, sowie bei Gruppen eine fehlende GbR-Erklärung führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

Online-Infoveranstaltung

Für alle Antragstellerinnen wird es am 4. September 2024, 14:00-15:30 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung geben.

Bitte melden Sie sich über folgende E-Mail-Adresse an: infosession@kultur.berlin.de
Sie erhalten dann automatisch den Veranstaltungslink zugesendet.
Achtung: die E-Mail-Adresse dient nur zur Anmeldung, nicht zur Beratung. Bitte checken Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Filmemacherinnen bestimmt. Es handelt sich um ein frauenspezifisches Förderprogramm. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben wie z.B. die Drehbucherstellung, die Recherchen und die Vorarbeiten zu Filmvorhaben, die Produktion und die Postproduktion von Filmen.

Voraussetzungen

  • Die Filmemacherinnen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Die Filmemacherinnen haben ihren Hauptwohnsitz in Berlin.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
  • Studierende (inklusive Promovierende) und Professorinnen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
  • Der Online-Antrag muss in deutscher Sprache eingereicht werden.

Umfang der Förderung

Die Stipendien für Filmemacherinnen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 4 bis 6 Monaten, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung wird im Laufe des August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Die Antragsfrist für die Arbeitsstipendien 2025 endet am 1. Oktober 2024 um 14 Uhr.

  • Informationsblatt Film/Video Künstlerinnenprogramm

    PDF-Dokument (214.2 kB) - Stand: 25. Juli 2024

  • Vordruck Links zu Film/Videoarbeiten

    DOCX-Dokument (15.0 kB) - Stand: 25. Juli 2024

  • Vordruck Erklärung zur GbR-Zugehörigkeit und Gruppenvollmacht

    DOCX-Dokument (17.5 kB) - Stand: 25. Juli 2024

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren