Bibliotheken im Stadtteil II (BIST II)

Logo BIST-II small

Logo des Programms BIST II

Mit der Genehmigung des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 – 2020 hat die Europäische Kommission auch grünes Licht gegeben für eine zweite Generation des Förderprogramms „Bibliotheken im Stadtteil“ (BIST). Ziel des BIST II ist ein spezifischer Beitrag zur Verbesserung der sozialen Integration in den benachteiligten Quartieren und zur Sicherung guter Teilhabechancen für alle Bevölkerungsgruppen. Die Vorhaben im BIST II sind Teil eines Maßnahmenmixes, um den komplexen sozioökonomischen Problemlagen in den benachteiligten Quartieren zu begegnen. Die Bibliotheken fügen sich mit ihren Leistungen ideal in die Gesamtanstrengungen Berlins zur Entwicklung in den Quartieren ein, wirken mit ihrem Raumangebot als Ort der Stadt- bzw. Quartiersgesellschaft; sind Partner von Schulen, Kindergärten, Horten, Stadtteilzentren, Betrieben und anderen Akteuren der Quartiersentwicklung, mit deren Tätigkeitsspektrum sie verknüpft sind und sprechen einige sozioökonomische Problemlagen an („Digitale Spaltung“, Medienkompetenzdefizite), die keine andere Einrichtung oder Institution vergleichbar adressiert. Diese Zusammenhänge wurden der Europäischen Kommission im Verlauf der Erarbeitung des Operationellen Programms im September 2014 gesondert dargelegt; der Text wurde als Anhang 07 (Bedarfsnachweis BIST) Teil des Operationellen Programms.

Um die Bibliotheken in die Lage zu versetzen, optimal zur integrierten Erneuerung in den Quartieren beizutragen, soll – im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil II – insbesondere folgendes gefördert werden
  • Intensivierung der Kooperationsbeziehungen und Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten mit Akteuren der Quartiersentwicklung, vor allem in den örtlichen Netzwerken für Integration und Bildung.
  • Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer oder zusätzlicher Angebote, z.B. im Bereich
    • der Medien- und Informationsversorgung außerhalb der Bibliothek in Zusammenarbeit mit Dritten,
    • Veranstaltungen in Kooperation mit freien Trägern, Autor/innen sowie der Buch- und Verlagsbranche,
    • verstärkter Zielgruppenorientierung (u.a. für Menschen mit spezifischem Migrationshintergrund, Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Familien, Senioren, Behinderte),
    • der Themenorientierung und Schwerpunktsetzung,
    • der Anpassung an den Medien- und Mediennutzungswandel,
    • der Unterstützung von Bildung und Ausbildung sowie der Förderung der beruflichen Orientierung der Heranführung an den Arbeitsmarkt, der Medienkompetenz, der sozialen Prävention sowie der interkulturellen Konfliktfähigkeit und Kommunikation.
  • Bauliche Anpassung und Ausstattung von Bibliotheken:
    • Umbau und Erweiterung von Bibliotheken.
    • Schaffung von Arbeitsräumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen einschließlich informationstechnischer Ressourcen.
    • Errichtung von Kapazitäten für Veranstaltungen und Präsentationen.
    • Renovierung bzw. Sanierung von Bibliotheken.
    • Erneuerung der Bibliothekseinrichtung (z.B. Mobiliar, Technik).
    • Erweiterung von Bestandsangeboten.
    • Erweiterung der Ausstattung und Einrichtung.
    • Einrichtung von Plätzen für das individuelle selbstorganisierte Lernen, von Internet- und Computerarbeitsplätzen sowie deren technische Grundlagen (WLAN, Ethernet).
    • Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Datenbanken und Online Ressourcen
      Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für elektronische Medien und E-Books
    • Einrichtung von Arbeitsräumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen einschließlich informationstechnischer Ressourcen.
  • Gleichberechtigte Teilhabe in Bibliotheken:
    • Bauliche Anpassung von Bibliotheken mit dem Ziel der Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigungsgesetz.
    • Nichtbauliche Maßnahmen, die strukturell und auf Dauer angelegt eine gleichberechtigte Nutzung der Öffentlichen Bibliotheken im Fördergebiet durch Menschen mit Behinderung unterstützen.
Anders als in der ersten Programmgeneration ist das BIST II voll eingebunden in die Förderung der Integrierten Stadtentwicklung. Das BIST II ist daher ein Teilprogramm der Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS). Dem entsprechend gelten für die Förderung der Bibliotheken auch die grundlegenden Dokumente der ZIS, insbesondere
  • die Verwaltungsvorschrift “Zukunftsinitiative Stadtteil II EFRE” (ZIS II – Verwaltungsvorschrift) (VV ZIS II EFRE 2014) vom 22. Mai 2014 (Amtsblatt für Berlin, S. 2143, 2239), die das Teilprogramm BIST II in Nr. 2.1.e. nennt und in Nr. 2.4. Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur zu den grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen zählt;
  • die Karte zur Abgrenzung der räumlichen Förderfähigkeit, die im Kern im Operationellen Programm ihre Grundlage besitzt sowie
  • die Projektauswahlkriterien für die Zukunftsinitiative Stadtteil II EFRE, die der Begleitausschuss für die Strukturfonds in Berlin am 21. November 2014 beschlossen hat.

Nach den aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms BIST II können Sie sich im Sinne eines “Ständigen Antragsaufrufes” jederzeit erkundigen unter folgender Email-Adresse: europa@kultur.berlin.de

Grundsätzlich wird über die Förderung jedoch auf Basis thematischer bzw. grundlegender Antragsaufrufe entschieden. In diesem Zusammenhang sollte zunächst eine Projektskizze erarbeitet werden, auf deren Grundlage eine eingehende Beratung durchgeführt werden kann.