Der 2. Antragsaufruf zielt auf die Förderung baulicher Maßnahmen (sowohl Baumaßnahmen als auch Bauunterhaltungsmaßnahmen i.S. des § 24 LHO) und Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit, die zur integrierten Quartiersentwicklung beitragen. Der Antragsaufruf gilt ohne Befristung, d.h. die Einreichung einer Projektskizze ist jederzeit möglich.
Antragsaufrufe BIST II
Mit dem Antragsaufruf werden Berliner Akteure aufgefordert, innerhalb des Programms BIST-II Projektideen vorzuschlagen. Der Aufruf ist grundsätzlich auf eine konkurrierende Fördervergabe ausgelegt, um so Chancengleichheit in der Auswahl- und Bewerbungssituation zu ermöglichen und ausschließlich qualitativ hochwertige Vorhaben zu fördern.
Einen Aufruf zu sozio-integrativen Maßnahmen gibt es aktuell nicht, ist aber für das Jahr 2021 geplant. Der Antragsaufruf zur Förderung baulicher Maßnahmen gilt jederzeit.
In der Förderperiode 2014-2020 wurden bisher folgende Aufrufe veröffentlicht:
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2. Programmaufruf BIST II
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Projektskizze BIST II
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4. Antragsaufruf BIST II
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3. Antragsaufruf BIST II
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1. Antragsaufruf BIST II