Alle wesentlichen Technologie-Ebenen der Berliner IKT-Landschaft müssen aufeinander abgestimmt werden und dürfen nur in diesem Gesamtzusammenhang auch weiterentwickelt werden. Wir vereinheitlichen die IKT-Architektur im Land Berlin, um die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu realisieren. Ziel ist es, die gesamte Rahmen-IKT um ein Fachverfahren herum als „Block” standardisiert und damit zueinander kompatibel bereitzustellen. Freiheitsgrade bestehen künftig im Wesentlichen nur noch in der Fachlichkeit eines IT-Fachverfahrens.
Neben der Beschreibung der IKT-Architektur, welche die strategischen Ziele und die standardisierten Bausteine der Informationstechnik in der Berliner Verwaltung darstellt, wird in einer „IKT-Architekturliste“ festgeschrieben, die konkrete Produkte, einschließlich der jeweils zugelassenen Versionsnummer (Release) beinhaltet. Diese Dokumente werden halbjährlich fortgeschrieben. Eine Änderungsübersicht weist die Veränderungen gegenüber der Vorgängerversion aus.
Die Architekturvorgaben sind verbindlich. Etwaige Abweichungen von den Standardvorgaben müssen vom IKT-Architekturboard im Einzelfall geprüft und explizit genehmigt werden. Sie gelten auch für nicht-abnahmepflichtige Behörden, wenn diese IT-Fachverfahren einsetzen oder an das Berliner Landesnetz (BeLa) angeschlossen sind.