E-Government-Gesetz: Das Gesetz, das den Weg ebnet
Bild: Doro Spiro
Das E-Government umfasst alle geschäftlichen Prozesse, die im Zusammenhang mit dem Regieren und Verwalten stehen und mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) über elektronische Medien abgewickelt werden. Ziel des Gesetzes vom Mai 2016 ist es daher, die Verwaltungsverfahren und -strukturen aller Verwaltungsebenen und -bereiche der Berliner Verwaltung unter Nutzung der Möglichkeiten der IKT umzustellen.
Ziel: Abbau von Bürokratie und Modernisierung der Verwaltung
Im Fokus stehen Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in unserer Stadt. Durch den Einsatz digitaler Technik und den Möglichkeiten des Internets wird ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Bürokratie und zur Modernisierung der Verwaltung geleistet. Basis sind elektronische, fachlichkeitsübergreifende und medienbruchfreie Prozesse. So legt es das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) fest und schafft damit eine rechtliche Basis.
Zentrale Steuerung und Finanzierung
Auf dieser Grundlage entstand die IKT-Steuerung im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport und eine zentrale Finanzierung für die grundlegende IKT für alle Behörden wurde etabliert. Im Ergebnis ist die laufende Umsetzung des Gesetzes das komplexeste Digitalisierungsprogramm in der deutschen Verwaltung. Weder der Bund noch andere Länder oder Kommunen stehen vor der Herausforderung, über 80.000 IKT-Arbeitsplätze in mehr als hundert Dienststellen sowie mehrere hundert verschiedene IT-Fachverfahren gleichzeitig barrierefrei onlinefähig zu machen, zu modernisieren und den Betrieb zu vereinheitlichen. Das zentrale Service-Portal Berlin und die Service-App Berlin sind der zentrale elektronische Zugang zur Berliner Verwaltung.
Zielstellungen und Maßnahmen sind in die strategischen Vorgaben zur E-Government-Entwicklung auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene eingebettet. Dadurch werden bestehende Übereinstimmungen, erforderliche Abstimmungen und zu berücksichtigende Abhängigkeiten in der künftigen E-Government-Politik sichtbar.
Kontakt
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