Die Leitlinie zur Informationssicherheit ist das übergeordnete Regelwerk für das landesweite Informationssicherheitsmanagement im Land Berlin. Sie bildet die Grundlage für weitere Regelungen der IKT-Sicherheitsarchitektur sowie für behördenspezifische Regelungen.
Die Leitlinie beschreibt grundlegenden Ziele und Anforderungen zur Informationssicherheit. Sie gibt den Stellenwert der Informationssicherheit wieder und legt die Sicherheitsstrategie fest. In der Leitlinie sind die allgemeinen Sicherheitsziele formuliert, die Sicherheitsorganisation definiert und die regelmäßige Erfolgskontrolle und Fortschreibung geregelt.
Die Leitlinie zur Informationssicherheit bildet die Grundlage für weitere Regelungen der IKT-Sicherheitsarchitektur.
Ergänzende behördliche Leitlinien zur Informationssicherheit werden seitens der Behörden der Berliner Verwaltungen für ihre eigenen Bereiche erstellt und in ihrem Verantwortungsbereich eigenständig umgesetzt – alles unter Beachtung der IKT-Sicherheitsarchitektur.
Mittels der Leitlinie zur Informationssicherheit werden die Vorgaben und Beschlüsse des IT-Planungsrates berücksichtigt und umgesetzt. Die aktuelle Version der InfoSic-LL wurde am 21.9.2017 von der damaligen IKT-Staatssekretärin festgesetzt.