2016 wurde das IKT-Architekturboard zur Unterstützung der damaligen IKT-Staatssekretärin gegründet. Es befasst sich mit der Erarbeitung, der Einführung und der Überwachung von technischen Vorgaben und der dazu notwendigen verbindlichen Grundsätze, Standards und Regelungen (§21 Abs. 2 Satz 3 EGovG Bln) sowie mit der Definition des abnahmepflichtigen Produktportfolios (Basisdienste) beim ITDZ Berlin (§24 EGovG Bln).
Das IKT-Architekturboard ist ein Gremium, das auch alle Abweichungen bezüglich der IKT-Architektur gegenüber den abnahmepflichtigen Behörden Berlins sowie für das ITDZ Berlin in seiner Rolle als IT-Dienstleister für die abnahmepflichtigen Behörden (§1 EGovG Bln) prüft und genehmigt. Etwaige Abweichungen von den Standardvorgaben bedürfen der Zustimmung des IKT-Architekturboards (§20 Abs. 3 EGovG Bln).
Das IKT-Architekturboard setzt sich aus Mitarbeitenden der IKT-Steuerung (Vorsitz, Geschäftsstelle, IKT-Sicherheit, IKT-Geschäftsprozessmanagement, IT-Fachverfahrens-Steuerung) Mitarbeitenden des IT Dienstleisters ITDZ Berlin zusammen. Das IKT-Architekturboard tagt in der Regel im 14-tägigen Rhythmus.