Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ermöglicht einen sicheren und rechtlich wirksamen Austausch von Dokumenten zwischen Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Justiz.
Bei der Senatskanzlei ist die beBPo-Prüfstelle angesiedelt. Sie prüft alle eingereichten Anträge, ob es sich beim Postfachinhaber um eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts des Landes Berlins handelt und ob Name und Sitz zutreffend bezeichnet sind.