Mit Open Data wird ein ganzheitliches Konzept beschrieben, bei dem die maschinenlesbaren und strukturierten Informationen durch die Verwendung offener Lizenzen von jedermann frei verwendet, nachgenutzt oder verbreitet werden können.
Die Nutzung der offenen Daten darf laut der Open Data Definition nur eingeschränkt werden, um den Ursprung durch die Nennung der Quelle sicherzustellen.
Die nach Open Data zu veröffentlichenden Daten dürfen keine personenbezognenen Daten oder generell Daten, die dem Datenschutz unterliegen oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbaren, enthalten.
Open Data ist ein klassisches Querschnittsthema in den Behörden. Denn überall dort, wo Daten erhoben werden, ergibt sich der Bedarf einer Prüfung und Entscheidung, ob diese Daten nach § 13 des Gesetzes zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) vom 30. Mai 2016 und der dazugehörigen Open Data Verordnung vom 1.1.2021 ebenfalls als Open Data im Open-Data-Portal der Berliner Verwaltung bereitgestellt werden können. Ausführliche Informationen darüber finden Sie in den folgenden Unterrubriken.