![Ein Mann hilft einem männlichen Rollstuhlfahrer über eine an Hebebühne an Bord eines Kleinbusses zu kommen](/imgscaler/cI3WmgAFPtVSoTQz63sxbEYhq5k-lZBjlz1pTSmH5JY/r4zu3/L3N5czExLXByb2QvZGVwb3NpdHBob3Rvcy9tZW5zY2hlbi9kZXBvc2l0cGhvdG9zXzE1MTA2MzY0Ml94bC0yMDE1LmpwZw.jpg?ts=1700820529)
Bild: Corepics/Depositphotos.com
23.04.2024 - Taxiunternehmen mit Inklusionstaxen
Am 01.08.2021 ist der neu eingefügte § 64c PBefG in Kraft getreten. Dieser sieht u.a. vor, dass beim Verkehr mit Taxen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 % der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen gilt. Weitere Informationen