Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (Lkw) oder D, D1,
DE, D1E (Bus) ist folgende Einschränkung zu beachten:
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E gilt in Deutschland nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers, eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im anderen EU-Staat für einen längeren Zeitraum erteilt wurde. Wäre danach Ihre Fahrerlaubnis mit dem Moment der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes nicht mehr gültig, dürfen Sie noch sechs Monate in Deutschland fahren.
Für die Verlängerung dieser Klassen müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis stellen und ärztliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.
Falls Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, sind die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zu beachten.