FAQ

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen - Unsere FAQ

Bewerbungsunterlagen

  • Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

    Wir benötigen von Ihnen grundsätzlich ein Anschreiben, einen vollständigen Lebenslauf, Nachweise über berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnisse bzw. die aktuelle dienstliche Beurteilung.
    Welche Unterlagen Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, entnehmen Sie im Detail der jeweiligen Stellenausschreibung.

  • Ich habe keine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. kein aktuelles Arbeitszeugnis. Was ist zu tun?

    Besitzen Sie keine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. kein aktuelles Arbeitszeugnis, bitten wir Sie, die Erstellung umgehend einzuleiten und nach Erhalt eine Kopie der dienstlichen Beurteilung bzw. des Arbeitszeugnisses bis spätestens 14 Tage nach dem Ende der Bewerbungsfrist nachzureichen.

  • Meine Bewerbungsdaten bzw. -unterlagen haben sich geändert. Was muss ich tun?

    Ändern sich im laufenden Verfahren Ihre Bewerbungsdaten, informieren Sie uns bitte umgehend. Sofern Sie sich im Bewerbungssystem auf dem Berliner Karriereportal ein Bewerberkonto angelegt haben, ändern Sie bitte ihre Daten selbst.

Bewerbungsverfahren

  • Muss ich mich zwingend über das Karriereportal bewerben oder kann ich dies auch schriftlich tun?

    Die Berliner Verwaltung befindet sich auf dem Weg zu der digitalen Verwaltung. Bitte unterstützen Sie uns dabei und bewerben Sie sich online über das Berliner Karriereportal.

    Wir bitten um Verständnis, dass Ihre postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag beifügen.

  • Ist es sinnvoll, sich zu bewerben, wenn mein Profil nicht die formalen Anforderungen erfüllt, die in der Ausschreibung benannt sind?

    Nein, die Durchführung des Auswahlverfahrens ist an die formalen Anforderungen gebunden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die formalen Anforderungen einer Stellenausschreibung erfüllen, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie!

  • Wie werden meine persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und geschützt?

    Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, können Sie im Detail hier nachlesen. Die Bewerbungsdatenverarbei-tung erfolgt mit Hilfe des rexx-systems. Sollten Sie mit der elektronischen Speicherung und Verwendung Ihrer Daten gemäß der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Landes Berlin nicht einverstanden sein, melden Sie sich bitte bei uns.

  • Was passiert nach Einreichung meiner Bewerbung?

    Ihre Bewerbung wird auf Vollständigkeit geprüft und sorgfältig nach formalen Kriterien ausgewertet. Sobald alle relevanten Unterlagen vorliegen geht es in die nächste Phase des Bewerbungsverfahrens. Das könnte zum Beispiel ein strukturiertes Interview bzw. Bewerbungsgespräch oder auch eine Entscheidung nach Aktenlage sein.

  • Wie lange dauert in der Regel das Auswahlverfahren bzw. wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

    Die Dauer des Auswahlverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, weshalb nicht vorhergesagt werden kann, wann Sie eine Antwort erhalten. Mit der Online-Bewerbung über rexx-systems legen Sie automatisch ein Bewerberkonto an, wo Sie den Stand Ihrer Bewerbung nachvollziehen können. Sofern Änderungen eintreten bzw. eine Entscheidung bezüglich Ihrer Bewerbung getroffen wurde, kontaktieren wir Sie umgehend.

Bewerbungstipps

  • Was sind die formalen Anforderungen?

    Die formalen Anforderungen finden Sie in jedem Ausschreibungstext unter dem Abschnitt „Sie bringen mit“. Das sind die rechtlichen Kriterien, die erfüllt werden müssen, um im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt zu werden.

  • Was ist ein Anforderungsprofil?

    Das Anforderungsprofil gibt detailliert die Aufgaben sowie die notwendigen Anforderungen (Kenntnisse und Fähigkeiten) zur Wahrnehmung der Aufgaben wieder und ist ein wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens.
    Wir empfehlen das Anforderungsprofil zu speichern, da dieses nach dem Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr sichtbar ist.

  • Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte

    Die Beschäftigten des öffentlichen Verwaltungsdienstes erlauben mit der Übersendung der Einverständniserklärung die Einsicht in ihre Personalakte.