1. Alle Berliner Taxiunternehmen mit gültiger Genehmigung können für jedes konzessionierte Taxi bis spätestens 30.08.2024, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bewerbung abgeben.
Die Bewerbung ist ausschließlich elektronisch über dieses Kontaktformular abzugeben.
Die Bewerbung muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmens,
- Name und Mail-Adresse des Antragstellenden,
- Ordnungsnummer der Taxe,
- Kfz-Kennzeichen der Taxe.
Fehlt eine dieser Angaben, kann das Kontaktformular nicht versandt werden. Für jedes Fahrzeug ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Bewerbung innerhalb der Ausschlussfrist bei der Behörde eingegangen sein muss.
2. Im Verfahren werden Fahrzeuge bevorzugt berücksichtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Barrierefreie Taxen (Inklusions-Taxen) bis zu einer Obergrenze von 200 Fahrzeugen,
- Vollständig emissionsfreie Taxen bis zu einer Obergrenze von 250 Fahrzeugen.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist mit der Bewerbung durch Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nachzuweisen.
3. Bei Abfahrt vom BER umfasst der Pflichtfahrbereich Fahrten zu jedem Fahrziel innerhalb des Landes Berlin und auch zu jedem Fahrziel in folgenden 30 Ämtern, Städten und Gemeinden:
Stadt Potsdam, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf, Stadt Teltow, Gemeinde Großbeeren, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Trebbin, Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeinde Rangsdorf, Stadt Zossen, Gemeinde Am Mellensee, Gemeinde Schönefeld, Stadt Mittenwalde, Stadt Teupitz, Gemeinden Groß Köris und Schwerin Amt Schenkenländchen, Gemeinde Eichenwalde, Gemeinde Schulzendorf, Gemeinde Zeuthen, Gemeinde Wildau, Stadt Königs Wusterhausen, Gemeinde Bestensee, Gemeinde Heidesee, Amt Spreenhagen mit den Gemeinden Spreenhagen, Gosen-Neu Zittau und Rauen, Gemeinde Grünheide (Mark), Stadt Erkner, Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Gemeinde Petershagen-Eggersdorf
4. Die für eine Ladeberechtigung am BER ausgewählten Taxen erhalten vom LABO eine Plakette, die fest an der Frontscheibe auf der Beifahrerseite anzubringen ist. Nur Taxen mit dieser Plakette werden für eine Einfahrt zum Bereitstellungsplatz am BER zugelassen.
5. Die Gültigkeit der Plakette ist auf den Zeitraum vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2025 begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
6. Liegen Bewerbungen für mehr als 500 Taxen vor, erfolgt die Auswahl zunächst nach den unter 2. genannten sachlichen Kriterien.
7. Sofern mehr als 200 Bewerbungen mit barrierefreien Fahrzeugen vorliegen, werden 200 Fahrzeuge im Rahmen eines Auslosungsverfahrens ausgewählt. Anschließend wird eine Nachrücker-liste ausgelost, die maximal 25 Fahrzeuge umfasst.
Alle barrierefreien Fahrzeuge, die nicht zu den ersten 200 ausgelosten Fahrzeugen gehören, wer-den anschließend dem Pool der übrigen Fahrzeuge zugeordnet, die gemäß Nr. 2 nicht vorrangig zu berücksichtigen sind.
8. Sofern mehr als 250 Bewerbungen mit emissionsfreien Fahrzeugen vorliegen, werden 200 Fahrzeuge im Rahmen eines Auslosungsverfahrens ausgewählt. Anschließend wird eine Nachrücker-liste ausgelost, die maximal 25 Fahrzeuge umfasst.
Alle emissionsfreien Fahrzeuge, die nicht zu den ersten 200 ausgelosten Fahrzeugen gehören, werden anschließend dem Pool der übrigen Fahrzeuge zugeordnet, die gemäß Nr. 2 nicht vorrangig zu berücksichtigen sind.
9. Aus allen Bewerbungen, die nicht nach Nr. 2 vorrangig zu berücksichtigen sind bzw. die nach Nr. 7 und 8 diesem Kreis zugeordnet wurden, werden die verbleibenden Ladeberechtigungen bis zur Höchstzahl von 500 (mindestens 50) ebenfalls im Rahmen eines Auslosungsverfahrens ermittelt. Zusätzlich wird eine Nachrückerliste erstellt, die weitere 150 Taxen umfasst.
10. Bei Wegfall einer ladeberechtigten Taxe (außer im Falle des Fahrzeugtausches) oder bei Erhöhung der Anzahl der ladeberechtigten Taxen auf bis zu 550 erhält die Nächste auf der jeweiligen Nachrückerliste befindliche Taxe die Ladeberechtigung. Diese wird jedoch nur für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gültigkeitsdauer, also bis zum 31.10.2025, erteilt.