"B 96" - Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (Pkw mit Anhänger)

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung.

Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule.

Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Antragstellung

Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragt werden.

Bei der Antragstellung ist anzugeben, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll.

Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Informationen zum Antrag auf Ersterteilung der Klasse B

Personen, die bereits Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B sind, beantragen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 den Umtausch des Führerscheins und legen zur Antragstellung die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung vor.

Informationen zum Antrag auf Umtausch